Seit dieser Woche weist dieses Schild in der Scheffelstraße auf die Mautpflicht der Bundesstraße zwischen Bad Dürrheim und Donaueschingen hin. Foto: Strohmeier Foto: Schwarzwälder-Bote

Straßenverkehrsamt stellt Schilder auf

Bad Dürrheim (wst). Seit dieser Woche kündet das Schild bei der Ausfahrt Scheffelstraße von der Mautpflicht auf der Bundesstraße B27/33 seit dem 1. Juli.

Das Landratsamt, Abteilung Straßenverkehrsamt, hat für die Strecke der Bundesstraße B 27 zwischen dem Knotenpunkt B 33 und der Abfahrt Donaueschingen Mitte (L 180) verkehrsrechtlich angeordnet, dass die Schilder "Mautpflicht" und "Mautpflicht Ende" aufgestellt werden, teilte die Pressesprecherin des Landratsamtes, Heike Frank, mit. Aufgrund dieser Anordnung ist die mautpflichtige Strecke der B27 zwischen dem Übergang von der B 33 (Bad Dürrheim) und der Abfahrt zur L 180 (Donaueschingen Mitte) zu beschildern. Grundlage hierfür war das Inkrafttreten des dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes zum 1. Juli 2015. Danach müssen alle Bundesstraßenabschnitte in Baden-Württemberg mit den beiden Zeichen beschildert werden, die auf der Liste des Bundesverkehrsministeriums "Liste neuer mautpflichtiger Strecken" aufgeführt sind.

Die Verkehrszeichen müssen jeweils am Beginn und am Ende der mautpflichtigen Streckenabschnitte, an einmündenden oder kreuzenden Straßen und an Zu- und Abfahrten aufgestellt werden, um dem Gebot der Bestimmtheit abgabenpflichtiger Sachverhalte zu genügen.