Technischer Ausschuss lehnt Nachtragsbaugesuch ab / Rückbau "nicht allzu häufig"

Bad Dürrheim-Oberbaldingen (rtr). Einstimmig hatte sich der Technische Ausschuss in seiner jüngsten Sitzung gegen das Nachtragsbaugesuch für drei Garagen im Kienenweg in Oberbaldingen ausgesprochen. Anlass bot die nach Meinung einiger Mitglieder "riesige" Überschreitung bei der Höhe. Um fast 1,30 Meter überschreitet die tatsächliche Firsthöhe von 4,80 Meter die ursprünglich genehmigte von 3,48 Meter. Das Landratsamt möchte nun prüfen, ob sich die abweichende Bauausführung trotzdem noch in die Umgebung einfügt, informiert die Pressesprecherin der Kreisbehörde, Heike Frank. Generell sei es möglich, bei abweichenden Bauausführungen für das Nachtragsbaugesuch die Gebühren bis zum Dreifachen zu erhöhen. Diese Gebühr solle auch den erhöhten Aufwand der Baurechtsbehörde abdecken, da der Schwarzbau häufig erst durch entsprechende Baukontrollen festgestellt werde und der Bauherr aufgefordert werden müsse, die Baugenehmigung zu beantragen und die notwendigen Bauvorlagen einzureichen. Auch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige bei der Bußgeldbehörde sei möglich. Ein Rückbau kommt laut Frank "tatsächlich nicht allzu häufig vor". Es müsse geprüft werden, ob dem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstünden. "Ist dies nicht der Fall, besteht auch für eine bislang ohne Genehmigung errichtete bauliche Anlage ein Rechtsanspruch auf nachträgliche Erteilung der Baugenehmigung. Stehen aber öffentlich-rechtliche Vorschriften der Baugenehmigung entgegen, ist ein Rückbau ganz oder in Teilen durchaus denkbar", informiert Frank.