Arbeitsgericht: Klinik muss berichtigtes Zeugnis schreiben

Bad Dürrheim (leo). Man habe ihr gedroht, wenn sie den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibe, würde man die Polizei informieren. Deshalb focht eine Mitarbeiterin in einer regionalen Klinik ihren Aufhebungsvertrag an. Jetzt wurde neu verhandelt.

Die Mitarbeiterin einer Klinik kam während ihrer Arbeitsunfähigkeit an ihre Arbeitsstätte. Sie ging an den Medikamentenschrank und bediente sich dort. Sie wurde beobachtet von Kolleginnen, die dies meldeten. Es wurden Gespräche geführt, bei denen weitere Mitarbeiterinnen teilnahmen. Man warf der Kollegin den Diebstahl vor, wollte die Sache still beenden und bot der Mitarbeiterin einen Aufhebungsvertrag an, Inhalt: Trennung und Freistellung bis zum Ende der Kündigungsfrist.

Nach einiger Zeit widersprach die Mitarbeiterin dem Aufhebungsvertrag. Sie sei genötigt worden, den Vertrag zu unterschreiben und unter Druck gestanden. Bei Weigerung würde die Polizei informiert, so die Mitarbeiterin, die inzwischen einen neuen Arbeitsplatz gefunden hat. Richter Thomas Gluns fragte die Parteien, ob sie weiter zusammenarbeiten wollten. Beide Parteien lehnten ab. So versuchte er eine Lösung zu finden, die beide Streitenden akzeptieren konnten.

Er zeigte verschiedene Lösungsmöglichkeiten auf. Einmal Trennung mit Abfindung und einmal ohne Abfindung. Die Abfindung wäre ein kleiner Betrag gewesen. Dies sei wohl nur ein kleiner Wert der gestohlenen Tabletten gewesen. Während die Klägerpartei akzeptierte, lehnte die Arbeitgeberseite kategorisch ab, man könne so etwas nicht noch honorieren. Der Vorfall sei im Betrieb bekannt und könne Schule machen.

Nirgends in der Branche sei es erlaubt, dass ein Mitarbeiter sich aus dem Medikamentenschrank bedienen dürfe. Ein Medikament sei schließlich kein Kaugummi, waren die Argumente der Beklagten. "Das Geld spielt keine Rolle, wer in einer Klinik arbeitet, tut das nicht", so die Argumentation der Beklagten. Die Klägerseite meinte, es ginge ihr um den Ruf und um die Unschuld und nicht um eine Abfindung. Während die Klägerin den Diebstahl abstritt, wurde darüber gar nicht mehr verhandelt. Schließlich einigten sich die Parteien auf Trennung. Die Klägerin erhält ein berichtigtes Zeugnis, Abfindung gibt es keine.