Wegen sexuellen Missbrauchs eines zehnjährigen Mädchens und sexueller Nötigung einer Frau muss sich ein mittlerweile 47-jähriger Mann aus Bad Dürrheim verantworten. Foto: dpa

Verhandlung vor Landgericht steht an. Angeklagter soll zehnjährige Nichte in Gartenhaus gelockt haben.

Bad Dürrheim - Wegen sexuellen Missbrauchs eines zehnjährigen Mädchens und sexueller Nötigung einer Frau muss sich ein mittlerweile 47-jähriger Mann aus Bad Dürrheim verantworten. Die Verhandlung vor dem Landgericht Konstanz ist auf Montag, 15. April, 9 Uhr, terminiert.

Der Zeitpunkt der beiden Taten liegt schon länger zurück, wie Peter Jochem, Pressesprecher am Landgericht, einräumt. So habe sich laut Anklage der sexuelle Missbrauch im Frühjahr oder Sommer 2007 ereignet. Dabei habe sich der Angeklagte seiner zehnjährigen Nichte im Gartenhaus hinter seiner Wohnung in Bad Dürrheim genähert und entlang der Genitalien gestrichen. Das habe 20 Minuten gedauert. Das Strafmaß für sexuellen Missbrauch eines Kindes liege zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

Bereits im Frühjahr 2003 soll der Mann im Keller seiner Wohnung, damals in Villingen-Schwenningen, versucht haben, eine Frau sexuell zu nötigen. Die Frau habe sich aber wehren und zurück ins Wohnzimmer flüchten können. Das Strafmaß für sexuelle Nötigung liege bei mindestens einem Jahr. Im vorliegenden Fall sei es beim Versuch geblieben, was sich strafmildernd auswirken könne.

Die Verhandlung vor dem Landgericht ist mit neun Zeugen und der Anhörung eines Sachverständigen auf einen Tag lang anberaumt.