Gericht: Kundengelder nicht weitergegeben / Bewährungsstrafe

Bad Dürrheim/VS-Villingen (leo). Ihr Geschäft in ihrem Reisebüro florierte. Und zwar so gut, dass die innere Struktur offensichtlich darunter litt und die Finanzen nicht mehr stimmten. Ein Gesamtschaden im mittleren vierstelligen Bereich stand zur Debatte in der Gerichtsverhandlung mit dem Vorwurf der Untreue gegen die Frau aus Bad Dürrheim.

Mit dem Reisebüro habe sie eine Marktlücke gefunden, wurde in der Verhandlung dargestellt. Es florierte so gut, dass die Frau mit der Zeit wohl den Überblick verlor. Der Kreditrahmen war ausgeschöpft. Es fehlte Kapital. Folge war, dass sie die Kaufpreiszahlungen der Kunden nicht mehr weiterleitete. "Untreue" lautete nun die Anklage bei der Verhandlung vor dem Schöffengericht in Villingen.

Im Laufe der Verhandlung stellte sich heraus, dass man hier nicht von einer gewerbsmäßigen Untreue sprechen konnte. Die Angeklagte sei einfach überfordert gewesen.

Nun hat sie eine andere Arbeitsstelle und zahlt von ihrem Lohn den pfändungsfreien Betrag an die Gläubiger zurück. Auch leiste sie Überstunden, sie arbeite hart, um mehr zurückzahlen zu können. Davon zeigte sich der Staatsanwalt beeindruckt. Außerdem sei die Frau nicht vorbestraft.

Der Verteidiger meinte, für seine Mandantin sei die Situation nicht mehr zu bewältigen gewesen, ihre Handlungsweise sei deshalb aus der Not geboren. Er schloss sich dem Strafmaß des Staatsanwaltes an. Dieser plädierte für sechs Monate Haft, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung. Richter Christian Bäumler schloss sich dem Vorschlag in seinem Urteil an.