CDU-Fraktion im Gemeinderat spricht sich gegen Veränderung im Bereich Luisenstraße und Friedrichstraße aus

Bad Dürrheim. Anlässlich verschiedener Gelegenheiten hätten Mitglieder der CDU nach Mitteilung der CDU-Fraktion im Gemeinderat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass der derzeit bestehende verkehrsberuhigte Bereich im Verlauf der Friedrichstraße und der Luisenstraße "den Anforderungen des Verkehrsrechts an diese Art der Verkehrsberuhigung nicht entspricht".

In verkehrsberuhigten Bereichen spielten Kraftfahrzeuge eine stark untergeordnete Rolle, diese Bereiche sollten eine überschaubare Länge haben und die Verkehrsbelastung mit Kraftfahrzeugen dürfe nur sehr gering sein. Zudem müsse in einem verkehrsberuhigten Bereich die Aufenthaltsfunktion in einem Wohnumfeld mit der Erlaubnis von Kinderspielen überwiegen. "Es soll im Bereich der gesamten Flächen eine vollständige Mischung der Verkehrsarten erfolgen, Einbahnregelungen sind sehr zweifelhaft, da hierzu grundsätzlich eine Fahrbahn vorhanden sein muss, die es in verkehrsberuhigten Bereichen eigentlich nicht gibt." Bei genauer Betrachtung der vorhandenen baulichen Situation insbesondere der Friedrichstraße zwischen der Bahnhofstraße und den Einmündungen der Karl- und Schulstraße, so die CDU, sei für jeden Verkehrsteilnehmer erkennbar, dass optisch von einer Trennung der Verkehrsarten ausgegangen werden könne.

"Trotz des grundsätzlich vorhandenen niveaugleichen Ausbaus sind Fahrbahn und Parkflächen von den Fußgänger- und Aufenthaltsbereichen weitgehend durch Bäume und Pflanzbeete abgetrennt. "

Nach einhelliger Auffassung der Gewerbetreibenden, der Dienstleister und der Gastronomen, die im Verlauf dieses Abschnitts der Friedrichstraße ansässig seien, habe sich diese bauliche Gestaltung der Friedrichstraße bewährt. "Die gleiche Auffassung vertreten eine überwiegende Zahl der Bad Dürrheimer Bürger. Der CDU Stadtverband Bad Dürrheim sowie die CDU-Gemeinderatsfraktion setzen sich deshalb dafür ein, diesen Abschnitt der Friedrichstraße nicht in eine Fußgängerzone umzuwandeln. "Der Verbot des Kfz-Verkehrs a lá Fußgängerzone würde zu keinerlei zusätzlicher innerstädtischer Belebung führen, im Gegenteil, ohne die Möglichkeit mit dem Auto in die Friedrichstraße einfahren zu können werden viele Bürger und Gäste von einem Besuch der Innenstadt abgehalten und nehmen den ohnehin nicht weiten Weg ins Gewerbegebiet auf sich. Bad Dürrheim braucht deshalb keine Fußgängerzone, sondern zuallererst eine Möglichkeit, die bisherige Verkehrssituation mit vertretbaren Umbaukosten rechtssicher zu gestalten." Es liege deshalb nahe, den derzeitigen verkehrsberuhigten Bereich im Verlauf der Friedrichstraße in einen sogenannten verkehrsberuhigten Geschäftsbereich umzuwandeln. Das bedeute die Ausweisung einer Zone mit einer zusätzlichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 oder gar zehn Kilometern pro Stunde, wie die Straßenverkehrsordnung diese vorsieht. "Deshalb spricht sich die CDU Bad Dürrheim dafür aus, die Gestaltung der Friedrichstraße nicht in ihren Grundzügen zu verändern, sondern vorrangig die verkehrsrechtlichen Regelungen auf einen sicheren Stand zu bringen. Und wenn man schon dabei ist, im Verlauf der Luisenstraße ist die Situation gleich. In einem zweiten Schritt könnten dann etwa im Rahmen der geplanten Renaturierung der stillen Musel, wo nötig gestalterische Verbesserungen erreicht werden. Die Gewerbetreibenden, Dienstleister und Gastronomen in der Bad Dürrheimer Innenstadt müssen auch künftig mit dem Auto erreichbar bleiben. Teure Umbaumaßnahmen für die Einrichtung eine Fußgängerzone kann die Stadt sich vor dem Hintergrund anderer Herausforderungen so sicher ersparen."