Anhand des Bebauungsplans erklärte Stadtbaumeister Holger Kurz (Mitte) das Vorhaben zur Einbeziehung von Flächen entlang der Ortsgrenze in das Gemeindegebiet. Foto: Kaletta Foto: Schwarzwälder-Bote

Bebauung: Bürgerinformation zur Einbeziehungssatzung

Bad Dürrheim-Unterbaldingen. Reichlich Diskussionsstoff und Erklärungsbedarf lieferte für die betroffenen Grundstückseigentümer die vom Ortschaftsrat behandelte Einbeziehungssatzung. Letzten Endes wurde von den vier in der Sache unbefangenen Ratsmitgliedern einstimmig beschlossen, dass das mit der Satzung einhergehende erforderliche Verfahren eingeleitet wird. Zusätzlich soll nochmals eine Informationsveranstaltung stattfinden, zu der alle betroffen Angrenzer eingeladen werden, was aus einem vor etlichen Jahren von den Ortschaftsräten gefassten Beschluss herrührt.

Stadtbaumeister Holger Kurz verdeutlichte, dass durch die Einbeziehungssatzung einzelne Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen werden, wenn sie durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs bereits entsprechend geprägt sind. Nach der Gesetzeslage fängt hinter der äußersten Giebelwand eines Gebäudes der Außenbereich des Ortes an. In dem kann keine Bebauung erfolgen, es sei denn, dass der Interessent ein Privileg besitzt, wie es Landwirten vorbehalten ist.

Im Fall von Unterbaldingen habe man eine Linie um den Ort gezogen, um mögliche Flächen erkennbar zu machen, erklärte Kurz, wo die Eigentümer von bereits bebauten Grundstücken die Möglichkeit hätten, diese zu vergrößern. Dadurch wäre zum Beispiel je nach verfügbarer erweiterter Grundstücksfläche eine Bebauung in zweiter Reihe machbar. Dass der Grundstückwert steigt, ist ein Nebeneffekt. Doch der setzt voraus, dass der Besitzer in den Erwerb investiert. Was der einzelne zu zahlen hätte, wird erst im Verlauf des Verfahrens genau ermittelt.

In den Reihen der Bürger wurde darüber gemunkelt, dass da leicht 10 000 Euro für den Einzelnen zusammen kommen können. Ein Mehrwert kann aber erzielt werden, da der Bodenrichtwert in Unterbaldingen für bebaubares Land bei 40 Euro liegt. Für den Grundstücksbesitzer liegt der Preis bei rund zehn Euro. Zusammenfassend vertrat der Stadtbaumeister die Ansicht, dass die Grundstückseigentümer mit der Einbeziehungssatzung die Chance haben, Rechtssicherheit für die weitere Entwicklungsmöglichkeiten auf ihrem Grundstück zu erlangen.

Die Beteiligung an dem Verfahren ist freiwillig. Manche hätte auch schon ihr Desinteresse bekundet. Das Meinungsbild der Bürger war unterschiedlich. Ein Jungunternehmer sah die Satzung für ihn als elementar wichtig an, um seine Baupläne verwirklichen zu können. Andere wollen noch überlegen, ob für sie die Erweiterung des Grundstücks sinnvoll ist, oder woher sie das Geld für den Grundstückerwerb nehmen sollen.