Tierhaltungsplan: Normenkontrollantrag zeichnet sich ab

Bad Dürrheim (rtr). Eine Normenkontrollklage gegen den von der Stadt erlassenen Bebauungsplan zur Steuerung der Tierhaltung zeichnet sich ab.

Andreas Staudacher, Anwalt von Schweinezüchter Urban Messner, erklärte gestern, er gehe nach heutigem Kenntnisstand davon aus, dass sein Mandant den Normenkontrollantrag stellen werde. Hierfür müsse er (Staudacher) jedoch erst noch die Unterlagen genauer prüfen, nachdem die Stadt nun den Bebauungsplan verabschiedet und bekannt gemacht habe.

Voraussichtlich Anfang August werde die Klage gegen den Bebauungsplan beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim eingereicht. Die detaillierte Begründung der Klage folge vermutlich im letzten Quartal diesen Jahres. Womöglich im Lauf des nächsten Jahres könnte die eigentliche Verhandlung vor dem VGH stattfinden.

Vor zwei Jahren hatte das Gericht einen Normenkontrollantrag Messners gegen die von der Stadt verhängte Veränderungssperre abgewehrt. Die Begründung: Es sei das gute Recht der Stadt, mit der Veränderungssperre bauliche Maßnahmen auf dem Oberbaldinger Gewann Rauhäcker zu verhindern, bis der Bebauungsplan zur Steuerung der Tierhaltung in Kraft trete. Auf Rauhäcker möchte Messner seine umstrittene, umfangreiche Erweiterung realisieren, die von Gegnern als "Schweinefabrik" kritisiert wird.

Dass die Klage gegen die Veränderungssperre keinen Erfolg hatte, wertet Staudacher nicht als schlechtes Omen für die Klage gegen den Bebauungsplan. Das Augenmerk liege in diesem Fall anderswo. Hier müsse sich das Gericht genau mit den Verfahrensschritten des Plans befassen.

Für einen solchen Bebauungsplan gebe es nichts Vergleichbares in Baden-Württemberg, weist Staudacher auf die Besonderheit des städtischen Vorgehens hin. Selbst deutschlandweit sei so etwas selten anzutreffen. In welche Richtung die Kritik am Bebauungsplan zielen könnte, darauf wollte sich Staudacher gestern noch nicht festlegen, sondern zuerst das Aktenstudium abwarten.