Keine Schlupflöcher mehr soll es bei den als Sondergebiete ausgewiesenen Bezirken mit beschränkter Verkaufsfläche im Gewerbegebiet der Stadt Bad Dürrheim geben. Foto: Kaletta Foto: Schwarzwälder-Bote

Discounter erhält vor Gericht Recht / Auf Veränderungssperre wird verzichtet

Bad Dürrheim (kal). Die Stadt ist bestrebt, dass die von ihr 2002 festgelegte Flächenbegrenzung, soweit sie das Sondergebiet I im Gewerbegebiet betrifft, zukünftig nicht mehr umgangen werden kann, was kürzlich dem Discounter Aldi mittels Gerichtsurteil gelang. Um einen weiteren derartigen Fall zu vermeiden, beschloss der Gemeinderat einstimmig die Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet mit dem Ziel, die zulässigen Verkaufsflächenbegrenzungen verbindlich für die in der Gewerbezone ausgewiesenen Sonderbereiche festzusetzen.

Möglichst noch in diesem Jahr möchte Stadtbaumeister Hans Beirow dazu dem Gemeinderat einen Entwurf vorstellen, der in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwaltsbüro erarbeitet werden soll. Die Sache wurde aktuell durch einen im Juli von dem Discounter gestellten Bauantrag zur Erweiterung seiner Filiale in der Carl-Friedrich-Benz-Straße, was vom Technischen Ausschuss wegen der Überschreitung der maximalen Verkaufsfläche in Sondergebieten abgelehnt wurde. Der Antragsteller zog darauf hin vor das Verwaltungsgericht Freiburg und bekam per Urteil zugesprochen, dass der Plan zur Erweiterung seiner Filiale gemäß der Fassung einer von der Stadt im Jahr 1991 erlassenen Änderungssatzung genehmigungsfähig ist.

Das Gericht berief sich somit auf den vor 23 Jahren beschlossenen Bebauungsplan, und nicht auf die vor zwölf Jahren erneuerte Fassung, was darauf schließen lässt, dass diese wohl nicht ganz wasserdicht ist. Beirow wies darauf hin, dass nach dem Gerichtsurteil die Baurechtsbehörde die Erweiterung der Verkaufsfläche in dem besagten Sondergebiet zulässigen 1000 Quadratmetern auf 1133 Quadratmeter positiv beschieden wird. Das Bauvorhaben erfordere auch keine Befreiung. Falls die Stadt das Vorhaben verhindern möchte, müsste eine Veränderungssperre ausgesprochen werden, worauf der Gemeinderat jedoch verzichtete.