Ausländische Banken Wie sicher sind meine Ersparnisse?

Sabine Marquard, 04.08.2012 09:00 Uhr

Stuttgart - Wettbewerb belebt das Geschäft. In den vergangenen Jahren kamen immer mehr ausländische Banken nach Deutschland und haben den hiesigen Markt mit attraktiven Konditionen aufgemischt. Doch seit ein Austritt Griechenlands immer wahrscheinlicher wird, wächst die Sorge, dass erwartete Turbulenzen in der Euro-Zone die Banken in Mitleidenschaft ziehen.

Wie sicher sind meine Spargelder?, fragen viele Anleger. Macht es in der Europäischen Union einen Unterschied, ob ich Festgeld bei einer deutschen oder ausländischen Bank liegen habe? Wie verhält es sich im Insolvenzfall?

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Die Sicherheit einer Geldanlage wird daher immer wichtiger. Seit Ende Dezember 2010 gilt innerhalb der Europäischen Union eine einheitliche gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro pro Kunde. Bei jedem Kreditinstitut sind in dieser Höhe die Einlagen – Girokonten, Tagesgelder, Festgelder, Spargelder und auf den Namen lautende Sparbriefe – geschützt. Bei einem Gemeinschaftskonto gilt die 100.000-Euro-Grenze für jeden Kontoinhaber. Die Grenze ist aber auch unabhängig davon, wie viel Konten ein Kunde bei einer Bank hat. Durch mehrere Konten bei der gleichen Bank lässt sich der Umfang der Sicherung nicht steigern. Für andere Geldanlagen gilt diese Sicherung nicht.

Für alle deutschen Banken ist die deutsche gesetzliche Einlagensicherung zuständig. Ist eine ausländische Bank hierzulande mit einer Tochter nach deutschem Recht vertreten, ist im Falle einer Insolvenz ebenfalls die deutsche gesetzliche Einlagensicherung zuständig. Ist eine ausländische Bank nur mit einer Niederlassung in Deutschland vertreten, gilt das Heimatlandprinzip: Es ist die gesetzliche Einlagensicherung in dem Land zuständig, in dem die Bank ihren Sitz hat. Wer sein Geld einer Bank im EU-Ausland anvertraut, sollte wissen, dass er im Fall einer Insolvenz seine Ansprüche meist in einer fremden Sprache und einem fremden Rechtssystem geltend machen muss.

Die ersten 100.000 Euro sind immer über die gesetzliche Einlagensicherung geschützt

Wer mehr als 100.000 Euro bei einer Bank anlegt, sollte sich informieren, ob neben der gesetzlichen Einlagensicherung noch freiwillige private oder öffentliche Einlagensicherungen zum Tragen kommen. Zu beachten ist allerdings: Die ersten 100.000 Euro sind immer über die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Die privatrechtlichen Sicherungseinrichtungen kommen erst für ­darüber hinausgehende Beträge auf.

Die meisten privaten Banken in Deutschland – wie etwa die Deutsche Bank, die Commerzbank, die Hypovereinsbank – sind Mitglied im Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Hier werden die Einlagen jedes einzelnen Kunden bis zu einer Höhe von 30 Prozent des sogenannten maßgeblich haftenden Eigenkapitals geschützt. Konkret heißt das: Selbst bei kleinsten Banken sind die Guthaben jedes Anlegers in Millionenhöhe geschützt. Gegen einen wenn auch unwahrscheinlichen Fall helfen allerdings auch die besten Sicherungssysteme nicht: Würde in einer Kettenreaktion eine große Zahl von Banken gleichzeitig pleitegehen, wären auch die Sicherungseinrichtungen überfordert.

Auch ausländische Banken können Mitglied im Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken sein. Für neu aufgenommene Institute beträgt die Sicherungsgrenze in den ersten drei vollen Jahren ihrer Mitgliedschaft nur 250.000 Euro.

Sparkassen, Volksbanken und Raiffeisenbanken stehen für den Ausfall einzelner Institute in ihrem Lager gerade

Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben ihre eigene Sicherungseinrichtungen. Hier gilt die sogenannte Institutssicherung: Sparkassen, Volksbanken und Raiffeisenbanken stehen für den Ausfall einzelner Institute in ihrem Lager gerade. Für die Absicherung der Kundeneinlagen gibt es keine Grenze – sie sind in voller Höhe geschützt. Die Verbände von Privatbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken verweisen darauf, dass ihre Sicherungssysteme bisher immer gehalten haben. Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bezweifelt jedoch, dass die Systeme große Krisen aushalten. „Ob das Netz hält, wird sich erst im Ernstfall zeigen. Bisher haben wir noch keine große Bankpleite erlebt“, sagt er.

Er rät Anlegern, sich generell nur auf die staatlich garantierte Einlagensicherung zu verlassen. Und auch hier sieht er Unterschiede. Der deutsche Staat werde sicher alles tun, um den deutschen Sparer zu entschädigen. „Ob dies bei anderen EU-Staaten der Fall sein wird, muss sich zeigen.“ Es lohnt also, genauer hinzusehen.

In unserer Bildergalerie finden Sie einen Überblick über einige ausgewählte Institute. Klicken Sie sich durch.

Gefa Bank : Die Wuppertaler Bank gehört der französischen Großbank Société Générale. Die Gefa Bank gehört der gesetzlichen Einlagensicherung in Deutschland – Einlagen sind bis 100.000 Euro geschützt – und dem Einlagensicherungsfonds in Deutschland an. Dort liegt die Sicherungsgrenze für die Bank aktuell bei 250.000 Euro.

Oyak Anker Bank : Die Bank mit Sitz in Frankfurt ist eine Tochter der Oyak, des größten privaten Pensionsfonds der Türkei. Die Oyak Anker Bank ist eine deutsche Bank. Sie gehört der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung an. Einlagen pro Kunde sind demnach bis 100.000 Euro gesichert. Zudem ist die Bank dem Einlagensicherungsfonds deutscher Banken angeschlossen. Dort liegt ihre aktuelle Sicherungsgrenze pro Kunde bei 21,13 Millionen Euro.

 
 
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