Auch die Verteidigung im Auschwitz-Prozess hat Revision eingelegt. Foto: dpa Pool

Nach dem Nebenkläger hat nun auch die Verteidigung im Auschwitz-Prozess gegen den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning Revision eingelegt. Grund sei die jahrelange Verfahrensverzögerung.

Lüneburg - Nach dem Lüneburger Auschwitz-Urteil hat neben einem Nebenkläger nun auch die Verteidigung Revision eingelegt. Als einen Grund nannte Anwalt Hans Holtermann am Montag eine jahrelange Verfahrensverzögerung bei den Ermittlungen gegen den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning.

Das Landgericht Lüneburg hatte den 94-Jährigen am Mittwoch wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Schon 1977 wurde gegen Gröning ermittelt. Später wurde das Verfahren eingestellt und eine Wiederaufnahme abgelehnt. Darin liege, wie Holtermann dem NDR sagte, eine unangemessene Verfahrensverzögerung, für die Gröning eine Strafmilderung zustehe.

Als weiterer Revisionsgrund komme in Betracht, dass Gröning als Kronzeuge in Verfahren gegen andere SS-Männer zur Aufklärung beigetragen habe, sagte Holtermann. Außerdem sei nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung zu prüfen, inwiefern Gröning im strafrechtlichen Sinne der Beihilfe zum Mord schuldig gesprochen werden könnte.

Das Gericht hatte Gröning verurteilt, weil er mit seiner Tätigkeit in der Devisenverwaltung des Konzentrationslagers und auch an der Rampe, wo deportierte Juden zur Ermordung selektiert wurden, zum Funktionieren der Tötungsmaschinerie beigetragen habe.

Richter: 30 Jahre ist nichts geschehen

In seiner Urteilsbegründung war der Vorsitzende Richter Franz Kompisch bereits auf die Frage einer Verfahrensverzögerung eingegangen. Wenn die Justiz 30 Jahre lang gar nichts unternehme, sei dies keine Verfahrensverzögerung und ein eingestelltes Verfahren habe Gröning ebenso wenig belasten können. Vielmehr hätten die zögerlichen Ermittlungen gegen KZ-Täter die Opfer belastet. Auf eine Kronzeugenregelung, bei der ein Schuldspruch ohne Strafe möglich ist, könne Gröning sich nicht berufen, weil er keinen wesentlichen Beitrag zur Verurteilung anderer SS-Männer geleistet habe, hatte Kompisch ausgeführt.

Am Freitag bereits hatte Nebenkläger-Anwalt Andreas Schulz Revision eingelegt, weil Gröning nach seiner Auffassung nicht wegen Beihilfe sondern wegen Mordes verurteilt werden muss. Aus Sicht von Nebenklägern aus Chicago, Las Vegas, New York und Israel habe das Gericht die Taten des früheren SS-Mannes im Vernichtungslager nicht korrekt bewertet. Aus Sicht anderer Nebenkläger-Vertreter aber ist eine Verurteilung Grönings als Mörder nach deutschen Recht unrealistisch.

Die mehr als 70 Nebenkläger werden von insgesamt 14 Anwälten vertreten. Unmittelbar nach dem Urteil bereits hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung angekündigt, eine Revision zu prüfen.