150 Spuren haben die Ermittler der Waiblinger Kriminalpolizei seit der Brandstiftung an einer geplanten Flüchtlingsunterkunft in Weissach im Tal verfolgt - keine davon hat bislang zur Aufklärung beigetragen. Die Polizei sucht weiter Zeugen.

Weissach im Tal - Die Ermittlungen zum Brand des geplanten Asylbewerberheims in Weissach im Tal (Rems-Murr-Kreis) am 24. August erweisen sich weiter als schwierig.

Wie die Polizei berichtet, haben die 17 Beamten der Ermittlungsgruppe "Tal" knapp 150 Spuren verfolgt. Jedoch habe keine davon bislang zur Aufklärung des Feuers beigetragen, das am 24. August aller Wahrscheinlichkeit nach gelegt wurde. Das Gebäude mit 20 Plätzen für Flüchtlinge wurde dabei fast völlig zerstört und musste abgerissen werden.

Unter anderem prüften die Ermittler auch die Frage, ob das Feuer in der geplanten Flüchtlingsunterkunft möglicherweise im Zusammenhang mit drei Bränden stehen könnte, die sich im Juli und im August im Backnanger Industriegebiet sowie im ehemaligen Rombold-Areal in Weissach im Tal ereignet hatten. Bislang konnte jedoch keine Verbindung festgestellt werden.

Keinen Zusammenhang sehen die Ermittler auch zwischen dem Brand der Flüchtlingsunterkunft und den Aufklebern der "Identitären Bewegung", die in der Ortsmitte von Unterweissach und in Backnang aufgetaucht waren. Diese Aufkleber seien nach aktuellen Erkenntnissen schon vor dem 22. August angebracht worden.

Da das Feuer das Gebäude in der Welzheimer Straße völlig zerstört habe, gestalteten sich die Ermittlungen "äußerst schwierig". Rückschlüsse auf die Brandursache und die genaue Stelle, an der das Feuer ausbrach, seien kaum möglich. Zudem habe es relativ wenige Hinweise aus der Bevölkerung gegeben, „was möglicherweise auch auf die fehlende direkte Nachbarschaft zum Brandobjekt zurückzuführen sein dürfte“, hieß es.

Nach wie vor sucht die Polizei unter der Telefonnummer 07151/950-0 dringend Zeugen. Möglicherweise habe der oder die Brandstifter leichte Brandverletzungen davon getragen. Selbst für vage Hinweise sind die Ermittler dankbar. Unter gewissen Voraussetzungen können Zeugenhinweise den Polizeiangaben zufolge auch vertraulich behandelt werden.