Anzeige - Rund ums Auto - Update Auch während der Fasnet gilt die Promillegrenze - Mit Alkohol Hände weg vom Steuer / Maskerade darf Fahrer nicht vom Verkehr ablenken

Schwarzwälder Bote, 23.04.2013 22:49 Uhr

In der fünften Jahreszeit sind landauf landab die Narren unterwegs – nicht nur bei Umzügen sondern auch mit dem Auto. Damit die Polizei keinen Strich durch das Gaudi macht, rät das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe angetrunkenen Autofahrern, sich mit Taxi oder den öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause chauffieren zu lassen. »Auch diesmal wird die Polizei verstärkt kontrollieren«, warnt Pressesprecher Ulrich Köster.

Alkoholfahrten werden streng geahndet. Schon ab 0,3 Promille im Blut riskieren die Narren ein halbes Jahr Führerscheinentzug und eine Geldstrafe, wenn sie alkoholbedingt auffallen. Bei mehr als 0,5 Promille drohen vier Punkte in Flensburg, 500 Euro Strafe und die Abgabe des Führerscheins mindestens einen Monat lang.

Für Fahranfänger gilt die strenge Null-Promille-Regel. Bei Missachtung zahlen sie 250 Euro und kassieren zwei Punkte. Kommt es obendrein zum Unfall, kann die Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit ihren Schutz einschränken oder ganz verweigern und die Haftpflicht Regress einklagen.

Damit aber gar nicht erst Katerstimmung aufkommt – Hände weg vom Steuer, wenn Alkohol im Spiel ist. Laut einer Studie des Deutschen Verkehrssicherheitsrates plädiert die Mehrheit der Autofahrer ohnehin für ein absolutes Alkoholverbot. Ein Trend, den auch die Bundesanstalt für Straßenwesen bei den Alkoholunfällen für das Jahr 2010 prognostiziert: Es wird ein deutlicher Rückgang um etwa 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr erwartet.

Was viele Narren übrigens nicht wissen: Auch die schönste Gesichts-Maskerade am Lenkrad kann zusätzlich zehn Euro kosten. Nämlich dann, wenn gemäß Paragraf 23 StVO Sicht und Gehör des Fahrzeugführers beeinträchtigt sind.

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