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Anzeige - Hilfe und Pflege im Alter Auszeit für Pflegende - Urlaubsbetreuung für Angehörige organisieren / Kurzzeitpflege

SBO, vom 06.04.2011 00:00 Uhr
Werden Senioren aushilfsweise vom Pflegedienst betreut, sollten sie es am besten immer mit derselben Person zu tun haben.
Foto: Jens Büttner/dpa/tmn

Bei der Pflege von Angehörigen springen oft die Kinder ein. Doch auch die brauchen ab und zu eine Auszeit. Aus unterschiedlichen Angeboten gilt dann auszuwählen, wer die Pflege übergangsweise übernehmen kann. Am besten bezieht man die Senioren dabei mit ein.

Das Pflegeheim ist auf Dauer zu teuer oder zu weit weg, das eigene Haus sowieso zu groß, da die Kinder längst aus dem Haus sind. So nehmen viele Menschen ihre alten Eltern häufig zu sich. Die sind manchmal bereits pflegebedürftig oder können den Alltag mit Einkaufen und Kochen nicht mehr allein bewältigen. Doch auch die pflegenden Angehörigen müssen mal in den Urlaub oder zur Kur. Die vorübergehende Pflege des alten Menschen stellt sie dann aber vor so manches Problem.

»Natürlich ist es oft am einfachsten, wenn man das im familiären Umfeld regeln kann und etwa die Schwester, die eigenen Kinder oder sonst jemand aus der Familie einspringt«, sagt Ursula Lenz von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) in Bonn. Übernehmen entfernte Verwandte, Nachbarn oder Freunde die Betreuung und bezieht der Pflegende Pflegegeld, bekommt auch die »Aushilfe« den Betrag. »Der Fachausdruck heißt Verhinderungspflege und kann zusätzlich zur Sachleistung in Anspruch genommen werden «, erklärt Jens Kaffenberger vom Sozialverband VdK Deutschland in Berlin. Um diese Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, muss man allerdings mindestens sechs Monate gepflegt haben.

Bei ohnehin anerkannter Pflegebedürftigkeit kann der Pflegedienst, der möglicherweise sowieso regelmäßig kommt, einfach öfter vorbeischauen. Auch das übernimmt die Pflegekasse. »Allerdings ist dann der alte Mensch in der Regel nicht rund um die Uhr versorgt und gerade nachts macht man sich ja Sorgen, dass etwas passiert«, sagt Ursula Lenz. Deswegen bieten zahlreiche Senioreneinrichtungen sogenannte Gästezimmer an, also Zimmer, Wohnungen oder auch nur Betten, die vorübergehend belegt werden. Weniger klangvoll, dafür juristischer heißt das »Kurzzeitpflege «.

Eine solche Unterbringung kann allerdings teuer werden. »Leistungen für Kurzzeitpflege gibt es maximal für 28 Tage pro Kalenderjahr, bis zu einer Höhe von 1510 Euro«, erläutert Renate Gamp, Vorsitzende vom Deutschen Evangelischen Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP). Diese Kurzzeitpflege umfasse jedoch nur sämtliche Leistungen der stationären Pflege. »Der Pflegebedürftige muss einen Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung sowie für die sogenannten Investitionskosten, also anteilige Betriebskosten, leisten.« Und das kann im Zweifel teuer werden. Allerdings springe auch da das Sozialamt ein.

Ist der Angehörige noch sehr selbstständig oder geht es eher darum, dass ab und zu mal jemand nach ihm sieht, helfen nach Auskunft von Renate Gamp auch Sozialstationen mit Einsätzen eigener Mitarbeiter oder vermitteln Ehrenamtliche aus Kirchengemeinden. »Manchmal reicht es ja auch schon, wenn der Nachbar einmal am Tag vorbei schaut«, sagt Ursula Lenz.

Auf jeden Fall bedarf eine solche Kurzzeitpflege einer guten und vor allem rechtzeitigen Vorbereitung. »Gerade in den Ferienzeiten sind viele solcher Einrichtungen und auch Pflegedienste stark ausgelastet «, sagt Kaffenberger. Gleichzeitig gelte es, ein gutes Gefühl zu entwickeln, damit man auch mit guten Gewissen wegfahren kann. »Deswegen sollte man sich die Einrichtung vorher genau ansehen beziehungsweise bei ambulanten Pflegediensten darauf pochen, dass immer die gleichen Personen zu dem Angehörigen kommen.« Nach Möglichkeit schaut man sich die Einrichtungen auch mit dem Pflegebedürftigen an und bezieht ihn in die Planungen ein. »Auch an Demenz erkrankte Menschen müssen nach ihren Fähigkeiten die Möglichkeit bekommen, sich auf die veränderte Situation einzustellen«, sagt Renate Gamp. Individuelle Tipps dazu könnten die ausgewählten Pflegeeinrichtungen geben.

Einfach ist es für den Pflegenden dennoch nicht, Mutter oder Vater in fremde Hände zu geben. Dabei steht außer Frage, dass pflegende oder sorgende Angehörige ein Recht auf Erholung haben. »Den alten Vater oder die alte Mutter im eigenen Haushalt zu versorgen oder sogar zu pflegen, ist in vielen Fällen eine sehr starke Belastung «, sagt Lenz. Deswegen sei es durchaus legitim zu sagen: »Ich bin für dich da, aber wenn es um meine Gesundheit geht, kann ich keine Rücksicht nehmen.« Und die DEVAP-Vorsitzende fügt hinzu: »Letztlich sollte man sich klar machen, dass ausgeglichene Pflegende sehr zum Wohlbefinden des Menschen beitragen.«

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