Anzeige - Bauen & Wohnen Hellhörige Gebäude sind nervig

SBO, 30.07.2011 21:53 Uhr
Schnelle, feste Schritte in Stöckelschuhen sind laut: Wer keinen oder nur mangelhaften Schallschutz im Haus hat, hört diese durch Wände und Decken. Foto: Andrea Warnecke

Die gesetzlichen Mindestanforderungen sind für ruhiges Wohnen meist nicht ausreichend

Lärmende Nachbarn müssen nicht unbedingt schreien, stampfen, klopfen und hämmern – vielleicht klingt es aus derWohnung nebenan nur so laut, weil der Schallschutz unreichend oder mangelhaft ist. Das muss ein Fachmann überprüfen.

Sie trampeln wie eine Elefantenherde, schreien, machen laute Musik oder lassen die lärmende Waschmaschine mitten in der Nacht laufen - vermeintlich. Einer Umfrage des Umweltbundesamtes zufolge fühlen sich 43 Prozent der Deutschen durch ihre Nachbarn belästigt oder gestört. Doch nicht immer ist der Lärm von oben, unten oder der Seite auf Rücksichtslosigkeit anderer zurückzuführen, sondern auf hellhörige Gebäude.

»Bietet eine Wohnung nicht den vorgeschriebenen Lärmschutz, können Fehler in der Bauplanung oder Ausführung vorliegen«, sagt Georg Lange vom Bundesverband Deutscher Fertigbau in Bad Honnef bei Köln. Bei fehlendem Trittschallschutz könne Gehen im Zimmer darunter als Trampeln empfunden werden. Und durch schlechte Wände oder sonstige Installationen werden laute Geräusche aus der Wohnung oder Zimmern übertragen – schaut man dann etwa Fußball, bekommt dann auch der Nachbar den Torjubel mit.

Lärm von oben hält in der Regel ein schwimmender Estrich ab. Zwischen diesem und dem tragenden Boden liegt eine Dämmschicht. Doch: »Viele Altbauten haben keinen schwimmenden Estrich, und nicht jedes Gebäude lässt sich nachrüsten«, weiß der Architekt Ulrich Zink vom Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung.

Auch muss der schwimmende Estrich fehlerfrei sein, damit er Geräusche dämmt. Das funktioniert zum Beispiel nicht, wenn am Rand des Estrichs der Rundum- Dämmstreifen durch Mörtel beschädigt ist, erläutert Lange. Dadurch gebe es eine feste Verbindung des Bodens zur Wand, und der Schall wird übertragen. Auch Lüftungsschächte können für eine solche Lärmbrücke verantwortlich sein.

Die hier geltende Vorschrift DIN 4109 ist ein Mindeststandard für die Anforderungen an den Wohnungsstandard. »Planer und Ausführungsfirmen schulden dem Bauherrn eines Neubaus ausreichenden Schutz nach DIN 4109, ohne dass es besonderer vertraglicher Vereinbarungen bedarf«, erklärt Lange.

Diese Vorgaben gelten aber beim Neubau als Untergrenze, nicht als Stand der Technik. Und selbst bei Neubauten wird in der Vorschrift ausgeschlossen, dass es gar kein Lärm geben dürfe: »Aufgrund der festgelegten Anforderungen kann nicht erwartet werden, dass Geräusche von außen oder aus benachbarten Räumen nicht mehr wahrgenommen werden.«

Da die Toleranzschwelle für Geräusche sehr unterschiedlich ist, lohnt es sich, beim Neubau in einen besseren Standard zu investieren. Und auch das Umbauen oder Nachrüsten im Altbau ist eine Investition in die Lebensqualität.

Das gilt auch besonders fürs Schlafzimmer. Mit Schalldämmfenstern lasse sich der starke Außenlärm deutlich reduzieren, erklärt Jürgen Benitz-Wildenburg vom Institut für Fenstertechnik im bayerischen Rosenheim. Allerdings sollte in den Schlafräumen ein Schalldämmlüfter eingebaut werden. Denn da hier die Fenster nachts gerne gekippt werden, gehe der Schallschutz fast vollständig verloren.

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