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| Der Gesetzgeber schreibt das Verbandsmaterial in jedem Fahrzeug vor. Wichtig: von Zeit zu Zeit überprüfen, ob das Verwendbarkeitsdatum des Erste-Hilfe-Materials noch nicht abgelaufen ist.
Foto: ProMotor |
Der "frische" Verbandkasten gehört grundsätzlich zur Ausstattung und zum Urlaubs-Check. Der Inhalt ist gesetzlich vorgeschrieben. Oftmals abgeschoben in die Reserveradmulde oder den hintersten Winkel des Kofferraums, fristet er ein kümmerliches Dasein. Jedoch nur dann, wenn er schnell zur Hand ist, taugt der Verbandkasten auch zum Lebensretter, betont ein Sprecher der Kfz-Innung. Ideal zur Aufbewahrung ist ein geräumiges Handschuhfach. Ferner eignen sich beispielsweise die Stauräume unter den Sitzen oder gut zugängliche Seitenfächer des Kofferraumes.
Zudem bedarf er der regelmäßigen Aufmerksamkeit und Pflege. Auf die Haltbarkeitsdaten ist zu achten. Frische Verbandskästen gibt es im Autohandel.
Für Urlaubsfahrten ins Ausland greift das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen. Demnach gelten für Autofahrten in anderen EU-Staaten die Vorschriften des Heimatlandes. Für deutsche Autos besteht somit grenzübergreifend die heimische Verbandkastenpflicht.
Übrigens: Auch Motorradfahrer müssen eine Verbandtasche mitführen.
In den Verbandkasten gehören: Heftpflaster, 8 Wundschnellverbände, 1 Verbandpäckchen groß, 3 Verbandpäckchen mittel, 1 Verbandtuch 60 cm x 80 cm, 2 Verbandtücher 40 cm x 60 cm, 6 Kompressen 10 cm x 10 cm, 3 Mullbinden 8 cm x 400 cm, 2 Mullbinden 6 cm x 400 cm, 1Aluminiumbeschichtete Rettungsdecke, 2 Dreieckstücher, 1 gekrümmte Schere, 2 Paar Einmalhandschuhe, 1 Erste-Hilfe-Broschüre und das Inhaltsverzeichnis.