Am Landgericht Stuttgart haben am Freitag im zweiten Prozess gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden und Wendlingen die Anwälte der Nebenklage mit ihren Plädoyers begonnen. Foto: dpa

Der Prozess gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden nähert sich dem Ende. Nach der Staatsanwaltschaft sind nun die Anwälte der Nebenklage am Zuge.

Stuttgart - Im Revisionsprozess um den Amoklauf von Winnenden sind am Freitag die Anwälte der Nebenkläger zu Wort gekommen. In ihren Plädoyers schlossen sich die meisten Anwälte dem Antrag der Staatsanwaltschaft an, der für den Vater von Tim K. eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monate vorsieht. Das neu aufgerollte Verfahren habe keine neuen Erkenntnisse gebracht, erklärte Rechtsanwalt Jens Rabe vor dem Stuttgarter Landgericht. „Es ist alles gesagt, nicht nur einmal, sondern mehrmals.“

In der Verhandlung muss sich der Vater des Todesschützen verantworten. Der 54-Jährige hatte die Pistole unverschlossen im Kleiderschrank aufbewahrt, mit der sein Sohn am 11. März 2009 in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschoss. Der Bundesgerichtshof hob das erste Urteil - ein Jahr und neun Monate auf Bewährung - wegen formaler Fehler auf. Eine höhere Strafe ist nicht möglich, weil nur die Verteidigung und nicht die Staatsanwaltschaft Revision beantragt hatte. Die Anklage legt dem Vater fahrlässige Tötung in 15 Fällen und fahrlässige Körperverletzung in 14 Fällen zur Last.

Nebenkläger: Vater sei mitverantwortlich, dass Sohn keine Hemmungen hatte

Anwältin Michaela Spandau sagte, durch das Verhalten des Vaters sei das Massaker von Tim K. erst ermöglicht worden. Wenn die Waffe und die Munition korrekt verwahrt worden wären, hätte das Blutbad nur in der Fantasie des Schülers stattgefunden. Der Vater habe von den psychischen Auffälligkeiten seines Sohnes gewusst. Die juristischen Vertreter der Hinterbliebenen kritisierten das Gebaren des Angeklagten. „Ein offenes Wort von ihm, egal zu welchem Zeitpunkt, wäre sicherlich heilsam gewesen.“ Eine Anwältin rief Unverständnis bei den Angehörigen hervor. Ihrer Ansicht nach ist der Strafantrag der Staatsanwaltschaft „erheblich überzogen“. Sie forderte für den 54-Jährigen nur eine Verwarnung mit Strafvorbehalt.

Nach Ansicht eines Nebenklägervertreters ist speziell der Vater von Tim K. mitverantwortlich, dass sein Sohn keine Hemmungen hatte. Er habe ihm das Schießen beigebracht. „Wenn der Angeklagte seinen Sohn pazifistisch erzogen hätte, würden 15 Menschen noch leben.“ Der Vater eines 26-jährigen Opfers sagte, der Amoklauf habe unendlich viel Leid in die Familien getragen. „Das Urteil muss auch ein Signal an alle Waffenbesitzer sein, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen.“

Für kommenden Montag sind zunächst weitere Plädoyers vorgesehen. Denn die Zahl der Nebenkläger ist mit mehr als 40 hoch. Die meisten sind Angehörige von Todesopfern. Vertreten werden sie von 19 Anwälten. Ferner kommt es voraussichtlich auch zum Schlussvortrag der Verteidigung. Möglicherweise wird am folgenden Freitag (1.2.) das Urteil gesprochen werden.