Eine Kündigungswelle von alten Bausparverträgen empört die Verbraucher. Foto: dpa-tmn

Der Ombudsmann der Privaten Bausparkassen wird im Streit um die Kündigung von Altverträgen keine Schlichtung vornehmen.

Berlin - Bausparer, die von den Unternehmen aus höher verzinsten alten Verträgen gedrängt werden, können nicht auf die Schlichtungsstellen der Branche setzen. Nach Informationen unserer Zeitung lehnen die Ombudsleute der Privaten Bausparkassen in dieser Sache (Kündigung nach Paragraf 489) eine Schlichtung ab. Die Begründung: Es handele sich um eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung, die per höchstrichterlicher Rechtsprechung entschieden werden müsse. Und der Schlichter des Bundesverbandes der Öffentlichen Banken (VÖB), der für viele LBS-Kunden zuständig ist, hält die Kündigungen seitens der Branche für rechtmäßig. LBS-Kunden, die sich beschwert haben, wird mitgeteilt, die Beschwerde sei unbegründet.