Althengstett (msw). Zu einem sehr späten Zeitpunkt wurden während des Bebauungsplanverfahrens

Althengstett (msw). Zu einem sehr späten Zeitpunkt wurden während des Bebauungsplanverfahrens "Gechinger Straße" lärm- und vor allem artenschutzrechtliche Fakten bekannt. Das im Rahmen der Behördenbeteiligung angeforderte Schallschutzgutachten hat zur Folge, dass passive Schallschutzmaßnahmen, etwa durch geeignete Fenster oder entsprechende Ausrichtung der künftigen Gebäude, notwendig sind. Außerdem taugen die Keller der Gebäude Gechinger Straße 7 und 9 möglicherweise als Winterquartier für Fledermäuse. Sollte dies in Nummer 7 der Fall sein – aufgrund der Jahreszeit konnte die Nutzung durch die Tiere nicht nachgewiesen werden – muss dieser Keller dauerhaft geschützt werden. Eine fachliche Bestätigung dafür wird es allerdings erst im nächsten Winter geben können, was gleichzeitig hieße, dass es im Bebauungsplanverfahren zu einer mindestens einjährigen Verzögerung käme. Bauabsichten bestehen derzeit nicht. In seiner jüngsten Sitzung stimmte der Althengstetter Gemeinderat dem geänderten Entwurf des Plans zu, wonach das Grundstück Gechinger Straße 7 aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans herausgenommen wird. Somit könnte der Plan laut Verwaltung bis zur Sommerpause rechtskräftig werden. Das Landratsamt prüft derzeit, ob eine Umsiedlung der Fledermäuse, die in den Tunnelbauwerken auf der künftigen S-Bahntrasse hausen, in die genannten Keller umgesiedelt werden könnten, wie es in der Sitzung hieß.