Zahlreiche Vertreterinnen von Kitas, Schulen, Behörden und Cateringunternehmen informierten sich in Althengstett über Lebensmittelunverträglichkeiten. Foto: Bausch Foto: Schwarzwälder-Bote

Tina Janitz von der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Baden-Württemberg spricht über Allergien

Von Bettina Bausch

Althengstett. Das Mittagessen ist gerade vorbei. Plötzlich hat der sechsjährige Junge einen roten Kopf, röchelt und bekommt kaum mehr Luft. Er leidet offensichtlich an einer unerwarteten allergischen Reaktion, die wohl mit Zutaten zusammenhängt, die im Mittagessen enthalten waren.

Solche Szenarien soll es künftig in Kitas und Schulen nicht mehr geben. Dies hat sich die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Baden- Württemberg, eine Sektion der Deutschen Gesellschaft für Ernährung auf ihre Fahnen geschrieben.

Dieses Anliegen wurde deutlich bei einem Referat, das Tina Janitz von dieser Beratungseinrichtung in der Althengstetter Schulmensa vor Vertretern von Kitas, Schulen, Behörden und Cateringunternehmen aus den Bereichen Pforzheim und Calw hielt. Die Referentin unterstrich, dass derzeit rund zehn Prozent der Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter an Lebensmittelallergien- und unverträglichkeiten leiden. Auch die Zahl der erwachsenen Betroffenen ist beachtlich. "Es geht darum, den allergiebetroffenen Menschen mehr Teilnahme an öffentlicher Außer-Haus-Verpflegung zu ermöglichen", so die Referentin. Durch den Ausbau zu Ganztagesschulen gewinne die Mittagsverpflegung auch an den Schulen immer mehr an Bedeutung, sagte sie weiter.

Die Auslöser der Allergieunverträglichkeit sind Stoffe in Lebensmitteln wie Kuhmilch, Hühnereier, Nüsse, Hülsenfrüchte, Sellerie, Sulfite oder Gluten. "Bei Kindern gibt es hier eine erhöhte Häufigkeit, die später im Erwachsenenalter glücklicherweise meist geringer wird", so Janitz. Typische Symptome solcher Allergien sind geschwollene Lippen, Bläschenbildung im Mund, Anschwellung des Gaumens, Niesanfälle und Atemnot. Daher tritt ab dem 13. November eine EU-Verordnung in Kraft, die eine Kennzeichnungspflicht allergieauslösender Stoffe vorschreibt. "Da kommt keiner drum herum", so Janitz mit Blick auf viele andere Einrichtungen. Von der Kennzeichnungspflicht der 14 Hauptallergene sind Catering-Anbieter, Küchen mit Gemeinschaftsverpflegung und die Gastronomie ebenso betroffen.

Außerdem wird das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Er-nährung (DGE) bundesein-heitliche Qualitätsstandards für Gemeinschaftsverpflegung erarbeiten.

In den Bundesländern wurden bereits Vernetzungsstellen gegründet, die den Qualitätsstandard für die Schulverpflegung der DGE bekanntmachen sollen. Außerdem werden für diesen Zweck Netzwerke zur Zusammenarbeit zwischen Behörden, Wirtschaftsbeteiligten, Schulträgern, Schulleitungen sowie Lehrkräften und Eltern entstehen.