Ein 53-Jähriger aus Althengstett musste sich wegen sexuellen Missbrauchs vor dem Calwer Amtsgericht verantworten. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Foto: Stocker Foto: Schwarzwälder-Bote

Prozess: Gericht verurteilt 53-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs / Jungen Frauen ging es ums Geld

Von Steffi Stocker

Ein 53-jähriger Althengstetter wurde wegen sexuellen Missbrauchs vor dem Calwer Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt.

Althengstett/Calw. In einem Onlineportal hatte ein Mädchen, mit dem sich der Angeklagte später traf, falsche Angaben zu ihrem Alter gemacht. Zum vermeintlichen Tatzeitpunkt war sie jedoch noch nicht volljährig. Bereits vor sechs Wochen, als der Prozess vor dem Amtsgericht Calw aufgenommen wurde, hatte der Angeklagte den Vorwurf abgestritten. Wie berichtet, klagte die Staatsanwältin ihn an, vor vier Jahren zunächst mit einer damals 15-Jährigen und bei einem weiteren Treffen mit ihr sowie auch deren 17-jähriger Stiefschwester Geschlechtsverkehr gehabt zu haben und jeweils dafür bezahlt zu haben.

Wieder bestritt der Althengstetter die Zahlungen und verwies auf die Altersangaben der Jüngeren im Onlineportal. "Ich habe nicht auf das Alter geachtet, mir ging es ums Geld", berichtete die junge Frau, dass die Initiative von ihr ausging. Sie selbst habe sich zwei Jahre älter im Portal angemeldet. Der Angeklagte habe deutlich gemacht, Jüngere haben zu wollen, auch wenn nicht übers Alter gesprochen wurde.

Richter hat keine Zweifel

Um den Zeitraum genauer einzugrenzen, hörte der Richter auch die ermittelnden Polizistinnen an. Dabei gelangte er zu der Erkenntnis, dass zumindest das erste Treffen den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger erfüllte. "Auch mit den falschen Angaben war ersichtlich, dass sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht 18 Jahre war", stellte der Richter in seiner Urteilsbegründung fest. An der Bezahlung für den Geschlechtsverkehr hatte er nach der Beweisaufnahme keinen Zweifel.

Darüber hinaus beinhaltete die Anklage den Versuch der sexuellen Nötigung, basierend auf einer Erpressung im vergangenen Jahr. Die Stiefschwester war demnach im vergangenen Jahr online von einem Fremden mit der Veröffentlichung von Nacktfotos bedroht worden, falls man sich nicht erneut treffen werde. Das war der Auslöser für die Anzeige der beiden jungen Frauen. "In diesem Chat-Verlauf wurden Dinge geäußert, die nur die Beteiligten wissen konnten", wies die Polizistin der Kriminalpolizei Calw auf eindeutiges Täterwissen hin.

Die Staatsanwältin forderte eine achtmonatige Bewährungsstrafe und 2500 Euro Geldauflage, nachdem der Beschuldigte nur scheibchenweise die Taten einräumte. Letztlich lautete das Urteil auf eine Geldstrafe von 7500 Euro für den Beschuldigten.