Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber

Althengstett (msm). Normalerweise läuft es so: Asylbewerber kommen nach Deutschland und werden zunächst in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Für diese vorläufige Unterbringung sind maximal zwei Jahre veranschlagt. In diesem Zeitraum wird geklärt, ob jemand ein Recht auf Asyl hat. Trifft das zu, wird eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Die Personen verlassen die Gemeinschaftsunterkünfte – im Kreis Calw unter anderem in den Städten Calw, Nagold und Bad Wildbad gelegen – und beziehen normalen Wohnraum. Diese Phase nennt sich Anschlussunterbringung.

Darauf, bei der Anschlussunterbringung miteinbezogen zu sein, war man in Althengstett eingestellt. Die Kommune hatte eine mittelfristige Lösung geschaffen. Doch, wie vielfach in den Medien berichtet, läuft im Moment bei der Unterbringung von Asylbewerbern Vieles momentan nicht so, wie es im Lehrbuch steht. Der Zustrom an Menschen ist größer als die bestehenden Kapazitäten.

Nicht nur in den Städten werden zusätzliche Plätze zur vorläufigen Unterbringung in Form von Gemeinschaftsunterkünften gesucht und geschaffen. Neu ist, dass der Landkreis auch größere Kommunen dazu verpflichtet, sich bei der vorläufigen Unterbringung zu beteiligen.

In Gechingen ist seit Kurzem eine Unterkunft eröffnet. Auch Althengstett wird Flüchtlinge aufnehmen müssen, so die Nachricht aus dem Landratsamt. Die Gemeindeverwaltung wurde hierüber am Montag in Kenntnis gesetzt. "Benötigt werden Unterkünfte mit mindestens 50 Plätzen", heißt es aus dem Rathaus. Am Mittwoch hatte der Gemeinderat in dieser Sache nichtöffentlich getagt.