Vor dem Nagolder Amtsgericht endete ein Streit über die Höhe einer Hotelrechnung. Foto: Buchner

Amtsgericht verurteilt 60-Jährigen aus Altensteig zu Geldstrafe. Gast hatte sich über Zimmerpreis beschwert.

Altensteig/Nagold - Weil ein Übernachtungsgast nicht den vollen Rechnungspreis bezahlen wollte, blockierte eine Altensteiger Gastwirt kurzerhand das Fahrzeug des Kunden. Das fand jetzt seit Nachspiel vor dem Nagolder Amtsgericht.

Für die Übernachtungen nicht den vollen Zimmerpreis bezahlen? Als der Wirt eines Altensteiger Restaurants das gesagt bekam, reagierte er verärgert und parkte mit seinem Auto kurzerhand das Fahrzeug des Gastes zu, der an diesem Tag in sein Heimatland zurückkehren wollte. Wegen Nötigung verurteile das Amtsgericht Nagold den 60-Jährigen zu einer Geldstrafe von 900 Euro.

Zwölf Tage hatte sich der Mitarbeiter einer Firma in der Gaststätte einquartiert. Die Schlussrechnung erschien ihm um 44 Euro zu hoch. Der Streit endete damit, dass der Pole seine Sachen packte und ohne Bezahlung der Restsumme abreisen wollte. Um das zu verhindern, verbarrikadierte der 60-Jährige die Ausfahrt. Der Arbeiter verständigte daraufhin die Polizei.

Vor Gericht sagte der Beamte als Zeuge aus, er habe den Wirt "mehrfach belehrt", dass er sich der Nötigung schuldig mache, wenn er den Weg nicht freigibt. Der Angeklagte habe auf stur geschaltet. Um die Situation nicht weiter zu verschärfen, fuhr der Sohn des Gastronomen das Auto weg, und der Gast bezahlte die 44 Euro.

Für Oberstaatsanwalt Thomas Trück war durch die Weigerung der Tatbestand der Nötigung erfüllt. In seinem Plädoyer forderte er eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 Euro. Verteidiger Gaiser machte geltend, dass sein Mandant das Fahrzeug nicht selber wegfahren konnte, weil er zu diesem Zeitpunkt Alkohol getrunken habe und sich strafbar gemacht hätte.

Für Richter Martin Link war das eine Schutzbehauptung. Weil sich der Gastwirt bisher nichts zuschulden habe kommen lassen, bedauere er die Zuspitzung. Ihm bleibe nichts anderes übrig, als den Metzgermeister zu einer Geldstrafe zu verurteilen. Sein Schlusswort: "Man hätte das Ganze auch gütlich regeln können."