Der Gemeinderat Altensteig vereinheitlichte die Bestattungsgebühren auf den Friedhöfen der Stadt. Foto: Köncke Foto: Schwarzwälder-Bote

Altensteig erhöht Bestattungsgebühren

Von Manfred Köncke

Altensteig. In Altensteig beerdigt zu werden, ist eine teure Angelegenheit. Weil der Kostendeckungsgrad in den vergangenen drei Jahren unter 50 Prozent gesunken ist, hat der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung die Bestattungsgebühren neu festgesetzt und gleichzeitig die Friedhofssatzung vereinheitlicht.

Für das Herstellen und Schließen eines Grabes müssen Angehörige des Verstorbenen ab dem 1. Juli 1100 Euro bezahlen. Die Urnenbestattung kostet 550 Euro. Wird bei der Beerdigung die Aussegnungshalle benutzt, fallen 390 Euro an. Für ein Reihengrab werden 750 Euro erhoben, für ein Waldgrab 1700 Euro und für ein Rasengrab die gleiche Summe. Für das Überlassen eines Einzelwahlgrabes werden künftig 1685 Euro berechnet und wenn es doppeltief ausgehoben werden soll 2200 Euro.

Entscheiden sich die Hinterbliebenen für ein Doppelwahlgrab sind 3375 Euro fällig, für ein Rasenwahlgrab 2800 Euro und für ein Waldwahlgrab ebenfalls 2800 Euro. Wer die Liegedauer verlängern will, zahlt pro Jahr zwischen 48 und 100 Euro. Wird der Tote ausgegraben und umgebettet oder tiefergelegt, sind 120 Euro zu entrichten.

Bürgermeister Gerhard Feeß begründete die Gebührenneufestsetzung mit dem Hinweis, dass es bei neun Friedhöfen in der Gesamtstadt zu viele Varianten gebe und es sinnvoll erscheine, eine Vereinheitlichung der Gebührensätze durchzuführen.

Ortsvorsteher Werner Gogolin aus Überberg übte Kritik. Er habe nachgerechnet, dass Angehörige von Verstorbenen künftig für ein Doppelwahlgrab – als Beispiel nannte er Berneck, Spielberg, Überberg und Hornberg – ab Juli bis zu 2000 Euro mehr bezahlen müssten. Für Angehörige sei das eine große, finanzielle Belastung. "Wir sind eine Stadt", verteidigte Feeß die durchgängige Gebührenfestsetzung. Stadtrat Dieter Renz aus Walddorf äußerte sich ähnlich. Es sei zwar richtig, dass das Preisgefüge in einigen Stadtteilen "durcheinander gerät, aber wir sollten da nicht weiter rummachen". Ein Kostendeckungsgrad von 54 Prozent überfordere die Hinterbliebenen nicht. Der Antrag der Verwaltung wurde mit einer Enthaltung angenommen.