Das Amtsgericht in Nagold. Foto: Köncke Foto: Schwarzwälder-Bote

Gericht: Angeklagter erhält Bewährungsstrafe und muss 2500 Euro bezahlen

Altensteig/Nagold. Wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen hat das Amtsgericht Nagold einen Mann aus Altensteig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Außerdem muss er 2500 Euro bezahlen und die Kosten des Vertreters der Nebenklage übernehmen.

Verteidiger Christian Schmidtberg aus Calw hatte dem Amtsgericht im Vorfeld mitgeteilt, dass sein Mandant das Fehlverhalten einräume, der Verhandlung fernbleiben werde und um ein "faires Urteil" bitte.

Vorsichtshalber wartete Richter Martin Link 15 Minuten ab, weil es sein konnte, dass es sich der Angeklagte anders überlegt hat. Als die Zeit abgelaufen war und der Angeklagte nicht auftauchte, beantragte Staatsanwältin Tatjana Grgic, den Pädagogen zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten und der Zahlung einer Geldbuße über 2500 Euro zu verurteilen.

Der Täter hatte zugegeben, seinen damals fünfjährigen Stiefsohn gewaltsam auf ein Bett geworfen und in einem anderen Fall mit einem Stock gezüchtigt zu haben.

Sechs Jahre später stellte die inzwischen von ihm geschiedene Frau und leibliche Mutter einen Strafantrag wegen Misshandlung. Dass der Angeklagte nicht zur Hauptverhandlung erscheinen war, fand der Vertreter der Nebenklage, Rechtsanwalt Albrecht Grimm aus Stuttgart "feige". Zwei Zeugen könnten belegen, dass es noch weitere Übergriffe mit Verletzungen gegeben habe. Er beantragte, den Prozess zu verschieben und den inzwischen Zwölfjährigen vorzuladen.

Richter Link sprach sich dagegen aus. Man sollte dem Jungen ein Erscheinen vor Gericht aus Gründen des Opferschutzes ersparen.

Wenn man vertieft in die Geschehnisse vor sieben Jahren einsteige, könne es sein "dass der Schuss nach hinten losgeht", rief er der leiblichen Mutter zu, ohne weitere Erklärungen abzugeben.

Besser, so Link, sei es für alle Beteiligen, "nach vorne zu schauen".