Ein 19-Jähriger wurde vor dem Nagolder Amtsgericht zu 40 Tagen gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Foto: dpa

Beleidigung im Internet zieht Strafe nach sich. Richter verurteilt 19-Jährigen aus Altensteig zu gemeinnütziger Arbeit.

Altensteig/Nagold - Wegen Beleidigung und Bedrohung einer Internetbekannschaft hat das Amtsgericht Nagold am Dienstag einen jungen Mann aus Altensteig verwarnt und zu 40 Tagen gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Der Angeklagte räumte sein Fehlverhalten ein: "Es tut mir leid."

Im sozialen Netzwerk Facebook hatte der 19-Jährige – der seit August 2012 in einer Altensteiger Jugendeinrichtung wohnt – einem Mädchen geschrieben, er würde gerne ihr Freund sein. Der Antrag wurde angenommen. Im Laufe der nächsten Monate tauschten sie sich wiederholt schriftlich aus. Zu einer persönlichen Begegnung kam es nicht. Als die Internetbekannte die Beziehung beendete, konnte der 19-Jährige das nicht verwinden. Anfang Mai schickte er ihr eine Textbotschaft: "Du bis eine Hure, eine Schlampe und ein Miststück, ich werde Dich grün und blau schlagen". Und kurze Zeit später drohte er ihr erneut: "Ich werde dich töten". Das Mädchen bekam es mit der Angst zu tun. Sie zeigte den Altensteiger bei der Polizei an.

"Ich kann keiner Fliege was zuleide tun", beteuerte der Angeklagte in der Verhandlung. Er sei sauer gewesen, einfach abserviert worden zu werden. "Ich habe ihr einen Brief geschrieben und mich entschuldigt". Danach habe er auf Facebook eine neue Freundin gefunden "und sie auch gesehen". Auch diese Beziehung hielt nicht lange.

Eine Mitarbeiterin der Jugendhilfe Calw schilderte dem Gericht den bisherigen Lebensweg des Angeklagten. Die Eltern des 19-Jährigen hätten sich früh getrennt und kaum um ihren Sohn gekümmert. Die nächsten Jahre verbrachte der Angeklagte in verschiedenen Heimen. Einzige Kontaktperson war und sei bis heute seine in Pforzheim lebende Schwester.

Im Herbst 2012 sei der gebürtige Pole nach Altensteig gekommen. Wegen massiver Lernschwierigkeiten hegte man dort Zweifel an seiner Ausbildungsfähigkeit. Deshalb habe man ihm angeboten, in einer Gemeinnützigen Werkstatt (GWW) zu arbeiten. Als er dort Stress mit Betreuern bekam, sei er nicht mehr erschienen, zu seiner Schwester gefahren und habe sich in Pforzheim nach einer Wohnung umgeschaut. Als das nicht klappte, sei er ins Altensteiger Wohnheim zurückgekehrt - ohne eine Beschäftigung aufzunehmen.

In den Tag hineinzuleben könne keine Lösung sein, hielt ihm Richter Martin Link entgegen – "das Leben ist kein Wunschkonzert". Deshalb täte der 19-Jährige gut daran, wieder bei der GWW anzufangen.

Staatsanwalt Christian Metzger hielt das ebenfalls für sinnvoll, notwendig und angebracht. Nach fünf Verwarnungen wegen Diebstählen sei es für den Jugendlichen außerdem höchste Zeit, nicht mehr straffällig zu werden. Das Gericht verurteilte den 19-Jährigen zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit und sprach eine letzte Verwarnung aus. Wenn er wieder abhauen sollte, bekomme er die Konsequenzen zu spüren. Link: "Dann stecke ich Sie für zwei Wochen in Dauerarrest." Der Angeklagte gelobte Besserung und nahm das Urteil an.