Vor dem Nagolder Amtsgericht musste sich ein 24-Jähriger verantworten, der in Altensteig binneœn weniger Tage gleich zweimal ohne Fahrerlaubnis am Steuer eines Autos ertappt worden war. Foto: Buchner

In einem Fall betrunken Auto gefahren. Amtsgericht Nagold verurteilt Mann zu sechs Monaten Haft.

Altensteig/Nagold - Wegen wiederholten Fahrens ohne Fahrerlaubnis – in einem Fall in alkoholisierten Zustand – und weil er bereits eine beachtliche Vorstrafenliste angehäuft hat, verurteilte das Amtsgericht Nagold einen 24-Jährigen zu sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung.

Er ist am 20. September in betrunkenem Zustand und ohne gültige Fahrerlaubnis durch die Altensteiger Poststraße gefahren – und wurde von der Polizei ertappt. Acht Tage später war er erneut mit dem Auto in der Stadt unterwegs, um seine Freundin zur Schule zu fahren – und wurde wieder aufgegriffen. Das Amtsgericht Nagold hat den 24-Jährigen zu sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.

"Ich habe bisher nur Scheiße gebaut", sprach aus den Worten des Angeklagten die pure Verzweiflung. Wegen seiner Trunksucht und den Vorstrafen habe er zeitweise daran gedacht, sich das Leben zu nehmen. Seine Depressionen "konnte ich nur mit Alkohol aushalten. Jetzt schlucke ich Tabletten".

Laut Anklageschrift hat sich der Angeklagte in der Nacht vom 19. zum 20. September ans Steuer eines Autos gesetzt und ist ein Stück weit durch die Poststraße gefahren. Um 1.08 Uhr wurde von der Polizei gestellt. Die Überprüfung förderte ans Licht, dass er keinen Führerschein besitzt und stark alkoholisiert ist. Die Blutentnahme ergab einen Blutalkoholwert von 1,55 Promille.

Am 28. September war 24-Jährige laut eigener Aussage "nach einer langen Nacht" erneut ohne gültige Fahrerlaubnis in Altensteig unterwegs und wurde von der Polizei gestoppt.

"Sie hätten nach dem ersten Vorfall wissen müssen, dass Sie sich strafbar machen", hielt ihm Richter Martin Link entgegen. "Ich weiß, und ich bereue mein Verhalten auch zutiefst", stimmte der Angeklagte zu. Im Bundesregister stehen bereits zehn Eintragungen auf seinem Konto: Urkundenfälschung, Beleidigung, Computerbetrug, Diebstahl und wiederholtes Fahren ohne Führerschein. Wegen dieser Delikte saß er insgesamt drei Jahre und vier Monate im Gefängnis, zuletzt bis zum 14. Februar dieses Jahres.

Richter Link verlas aus einer früheren Verhandlung das Protokoll. Der alkoholkranke Vater ist gestorben, als der Angeklagte ein Jahr alt war. Als Zwölfjähriger begann er selbst Alkohol zu trinken. Die Hauptschule verließ er ohne Zeugnis. Meistens hatte er den Unterricht geschwänzt. Als die Alkoholsucht immer gravierende Formen annahm, wurde eine stationäre Entwöhnung angeordnet, die der 24-jährige vor der festgelegten Zeit abbrach. Versuche, den Hauptschulabschluss nachzuholen, scheiterten. Jetzt arbeitet er als Schreinergehilfe.

Ein bei der Verhandlung anwesender Wirtschafts- und Berufspädagoge der Sozialeinrichtung sieht beim Angeklagten Chancen, sein Leben in den Griff zu bekommen, "wenn die Suchtproblematik beseitigt ist". Wichtig sei, dass der 24-Jährige anschließend "sofort eine Arbeit annimmt und sich von bestimmten Kreisen fern hält".

Wegen einschlägiger Verfehlungen und weil er aus dem ersten Vorfall "nichts gelernt hat", plädierte Staatsanwalt Denis Fondy für eine Inhaftierung von sieben Monaten. Verteidigerin Judith Steimle aus Nagold gab zu bedenken, dass die verübten Straftaten in engem Zusammenhang mit seinen Alkoholsucht zu sehen seien. Man sollte ihrem Mandanten eine letzte Chance geben, ihn zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilen und ihm die Möglichkeit eröffnen, in einer Suchtklinik stationär aufgenommen zu werden.

Richter Martin Link zeigte Verständnis für die langanhaltende und tiefschürfenden Probleme des 24-Jährigen, allerdings vermiss er den festen Willen, "alles für eine Entgiftung zu machen". Im Gefängnis habe der Mann jetzt sechs Monate Zeit zum Nachdenken, wie es mit ihm weitergehen soll.