Richter und Staatsanwältin kamen überein, das Verfahren gegen einen 60-Jährigen einzustellen. Foto: Köncke

60-Jähriger fühlt sich betrogen und rastet aus. Amtsgericht stellt Verfahren gegen Altensteiger ein.

Altensteig/Nagold - Zuerst hat der Rentner aus Altensteig den Automechaniker mit einem Stein und danach mit einer Gartenhacke bedroht. Weil es in beiden Fällen nicht tatsächlich zu Handgreiflichkeiten kam, wurde das Verfahren vom Nagolder Amtsgericht eingestellt.

Der Angeklagte wollte in einer Reparaturwerkstatt drei Ersatzteile einbauen lassen. Man habe ihm gesagt, dass er mit Kosten von 62 Euro zu rechnen hat und sein Auto drei Tage später wieder abholen könne. Als der Rentner zum vereinbarten Termin vorbeikam, sei er vor verschlossener Tür gestanden. "Das ist mir mehrmals passiert", ärgerte sich der 60-Jährige. Bis ihn der Mechaniker anrief, das Auto sei wieder fahrbereit. Als der Angeklagte gegen 13 Uhr die Werkstatt in einem Altensteiger Stadtteil aufsuchte, habe er feststellen müssen, dass nicht drei, sondern nur zwei Ersatzteile eingebaut worden waren und dafür 100 statt der vereinbarten 62 Euro verlangt wurden.

"Ich habe ihn zur Rede gestellt und gefragt, warum er mich so behandelt“ sagte der Rentner in der Verhandlung aus. "Wenn es dir nicht passt, das bleib doch fort", habe er zu hören bekommen und sei außerdem beleidigt worden. Aus Wut habe er daraufhin einen Stein vom Boden aufgehoben. Zur Tatausführung kam es jedoch nicht, weil ihn sein Gegenüber am Handgelenk packte und anschließend zu Boden drückte. Daraufhin griff der Rentner zu einer Hacke. Als das seine Frau sah, nahm sie ihm das Gartengerät weg.

Der Mechaniker erstattete Strafanzeige, zog sie später aber wieder zurück, weil der Rentner gesundheitlich stark angeschlagen ist. Die Mühlen der Justiz hatten aber bereits zu mahlen begonnen und der "Versuch der gefährlichen Körperverletzung" – so stand es in der Anklageschrift – musste vor dem Nagolder Amtsgericht verhandelt werden.

Weil am Ende "nichts passiert ist", stellte Richter Martin Link das Verfahren mit Zustimmung von Staatsanwältin Tatjana Grgic ein. Unter einer Bedingung: Der 60-Jährige darf sich bis Ende dieses Jahres nicht mehr in jenem Altensteiger Stadtteil blicken lassen, in dem der Automechaniker wohnt. Der Angeklagte versprach’s.