Altensteiger Bauausschuss befasst sich mit Einwänden gegen die Erweiterung des Seniorenzentrums Sonnenhalde

Von Manfred Köncke

Altensteig. Beim Bebauungsplanverfahren "Seniorenzentrum Sonnenhalde" in Altensteig hat der Bau- und Umweltausschuss die eingegangenen Stellungnahmen – fast alle stammen von einem Anlieger – abgewogen und zum größten Teil als nicht zutreffend zurückgewiesen.

Der Anlieger kritisiert, dass durch den geplanten Erweiterungsbau des Seniorenzentrums die Sicht von seinem Wohnhaus beeinträchtigt werde. Das Ausmaß ließe sich durch ein Schaugerüst der Stadt gut darstellen. Außerdem werde durch den "Hausblockcharakter" des Neubaus die Sonneneinstrahlung auf sein Grundstück erheblich eingeschränkt. Der Kommune gehe es bei der Vermarktung des Objekts nur um wirtschaftliche Interessen.

Bürgermeister Gerhard Feeß wies die Behauptung zurück. Nicht die Wirtschaftlichkeit stehe an erster Stelle, sondern eine optimale Versorgung älterer Menschen. Er sei froh und dankbar, dass man einen "guten Betreiber mit einem guten Konzept" gefunden habe.

Entkräftet wurde auch der Vorwurf des Anliegers, die Stadt habe den Gemeinderat über die planerische Entwicklung des Bereichs "fehlinformiert". Richtig sei, dass es seit dem Kauf seines Grundstücks im Jahr 1985 keine planerische Veränderung gegeben habe. Baurechtsamtsleiterin Nadine Hentschel erklärte in der Sitzung, dass die im Bebauungsplan erlassenen, planungsrechtlichen Festsetzungen damals aufgehoben worden seien – somit auch die Baufenster auf privaten Wohngrundstücken –, dass man aber aufgrund einer späteren Änderung bereit sei, die nördlichen Privatgrundstücke Markgrafenweg 26, 28 und 30 aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplangebiets Seniorenzentrum herauszunehmen.

Als "absolut uninteressant" empfindet der Anlieger die von der Verwaltung angeführten Hinweise auf die geplanten Abstände der Gebäude des Seniorenzentrums zu den Privatgrundstücken. Maßgebend sei die Entfernung zu den Grundstücksgrenzen. Nadine Hentschel betonte, dass die Abstände auch zur nördlichen Grundstücksgrenze zum Großteil deutlich über dem von der Landesbauordnung festgelegten Mindestabstand von 2,50 Metern lägen, "und der Grenzabstand des Baufensters zur südlichen Grenze des Grundstücks Markgrafenweg 26 beträgt vier Meter".

Wie bekannt, hat die Stadt das Seniorenzentrum Sonnenhalde nach der Auflösung des Vertrags mit der AWO an einen Investor verkauft. Neuer Betriebsträger ist das Servicehaus "Sonnenhalde" in Engstingen auf der Schwäbischen Alb. Sobald das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen ist, will die Timon Gruppe mit der Sanierung der bestehenden Gebäude in der Hegelstraße 3 und einem Neubau innerhalb des Geländes beginnen.