Das Evangelische Jugendwerk Altensteig ist jedes Jahr auf dem Weihnachtsmarkt in der Altstadt mit einem Stand vertreten. Foto: Köncke Foto: Schwarzwälder-Bote

Vereinsförderung: Neue Richtlinien gelten bis 2019

Von Manfred Köncke

Altensteig. Der Gemeinderat Altensteig hat die städtischen Vereinsförderrichtlinie überarbeitet und damit einige Vereine verunsichert. Besonders das Thema "Gebühren" wurde bei Hauptversammlungen angesprochen, teilweise machte sich Unmut breit. "Wenn wir 540 Euro für den Auf- und Abbau einer Hütte durch den städtischen Betriebshof bezahlen müssen, dann lassen wir es bleiben", war wiederholt zu hören. Darauf angesprochen, fühlt sich

Andrea Brenner vom Altensteiger Kulturamt zeigt sich davon ein wenig verwundert, weil die Vorsitzenden aller Altensteiger Vereine, die Kirchen und sonstigen Institutionen vorab im Bürgerhaus über Änderungen informiert worden seien.

Nach der neuen Förderrichtlinie sind Vereine bei städtischen Veranstaltungen nicht mehr grundsätzlich von Gebühren befreit. Ob bei einer Messe auf dem Rathausplatz oder beim Internationalen Straßenfest – künftig müssen sie für den Stand und die Bereitstellung von Strom und Wasser den gleichen Betrag wie alle anderen Anbieter entrichten – nämlich 100 Euro. Davon befreit seien nur solche, die Besucher mit kalten Getränken bewirten, die Biergarnituren bezahlen und den Auf- und Abbau in Eigenregie übernehmen.

Beim Weihnachtsmarkt ist das Angebot das entscheidende Kriterium

Ein Club, der ein eigenes Fest ausrichtet und den städtischen Betriebshof für den Transport sowie den Auf- und Abbau eines Standes beauftragt, wird künftig mit 240 Euro zur Kasse gebeten (für jeden weiteren 180 Euro) – bei einer Holzhütte sind es 540 Euro (für jede weitere 360 Euro). Keine Kosten fallen an, wenn bis zu fünf große und fünf kleine Marktstände am Betriebshof selber abgeholt, transportiert und in Eigenregie aufgebaut werden.

Eine Sonderstellung nimmt der Weihnachtsmarkt in der Altstadt ein. Künftig richtet sich die Höhe der Gebühren nicht mehr danach, wer den Stand betreibt (Verein, Schule, Privat), sondern was angeboten wird. Andrea Brenner: "Kleine Kunsthandwerker, die für die Qualität des Weihnachtsmarktes sehr wichtig sind, mussten bisher für den Stand bezahlen, Vereine waren in der Vergangenheit davon befreit. Das ändert sich jetzt". Die Gebühren für alle drei Tage auf dem Weihnachtsmarkt reichen von 30 bis maximal 200 Euro, gestaffelt nach Kategorien und Standgröße. Die Holzhütten werden auch in Zukunft von Mitarbeitern des städtischen Betriebshofes bereitgestellt und aufgebaut.

Die Vereinsförderrichtlinie wurde erstmals 2013 vom Altensteiger Gemeinderat verabschiedet, ist nach drei Jahren ausgelaufen und wurde um drei Jahre verlängert.