Vor dem Amtsgericht wurde ein 22-Jähriger wegen Ladendiebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt. Foto: Archiv: Köncke

Angeklagter entschuldigt sich und wird wegen Diebstahls zu Geldstrafe verurteilt. Gericht lässt Vorwurf der Körperverletzung fallen.

Altensteig/Nagold - Nach einstündiger Verhandlung verurteilte das Amtsgericht Nagold einen 22-Jährigen aus dem Raum Altensteig wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe. Der Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung wurde fallengelassen.

Hat er versucht, den Ladendetektiv mit der geklauten Wodkaflasche zu schlagen? War der Arbeitslose betrunken oder nüchtern? Und was hat ein unbeteiligter Autofahrer aus Wildberg beobachtet? Am 15. Mai dieses Jahres verließ der Angeklagte um 12.45 Uhr die Berufsschule in Nagold, kaufte in einem Supermarkt Schnaps, setzte sich auf eine Bank und fing an zu trinken. Gegen 19 Uhr betrat er in Nagold einen Supermarkt, nahm eine Flasche Wodka aus dem Regal, passierte die Kasse und verließ das Gebäude, ohne für den Alkohol zu bezahlen. Der Ladendetektiv bemerkte das, verfolgte den 22-Jährigen, stellte ihn in einer Tiefgarage zur Rede und packte ihn mit der linken Hand am Kragen. Die Folge war eine Rangelei. Der Ladendetektiv sagte als Zeuge aus, der Dieb habe auf ihn einen stark aggressiven Eindruck gemacht und gedroht: "Ich bringe Dich um".

Auf Nachfrage des Richters, warum er sich an diesem Tag betrunken habe – die Blutprobe ergab einen Wert von 1,4 Promille – erklärte der 22-Jährige, ihm sei es an diesem Tag "nicht gut gegangen". An die Auseinandersetzung könne er sich nicht mehr erinnern: "Ich hatte einen totalen Filmriss“. Ein Autofahrer aus Wildberg sagte als Zeuge aus, er habe in der Tiefgarage beim Blick durch den Rückspiegel gesehen, dass "ein älterer und ein junger Mann miteinander rangen". Er sei ausgestiegen und habe den Streithähnen zugerufen: "Hört mit dem Blödsinn auf!"

Beobachter versucht Rangelei zu schlichten

In der Anklageschrift wurde dem Angeklagten eine vorsätzliche Körperverletzung zur Last gelegt. Das bestritt sein Verteidiger, der Tübinger Rechtsanwalt Hans Christoph Geprägs. Wenn einer festgehalten werde, sei doch klar, dass er sich wehrt. Außerdem sei bei der Kabbelei nichts passiert. Deshalb schlug Geprägs vor, das Verfahren gegen seinen Mandanten gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Das lehnten sowohl Staatsanwalt Christian Frötsch als auch Richter Martin Link ab.

Der 22-Jährige muss 400 Euro berappen

Der Angeklagte wohnt noch bei seinen Eltern, bekommt 150 Euro Taschengeld im Monat, hat seinen Hauptschulabschluss nachgeholt und sich auf die Zusage einer Firma aus Pfalzgrafenweiler gefreut, eine Lehre als Lackierer beginnen zu können. Im September 2015 kam die Absage. Richter Link riet dem Angeklagten, nicht zu verzweifeln, sondern mit der Arbeitsagentur Kontakt aufzunehmen. "Es gibt genügend freie Ausbildungsstellen."

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte in seinem Plädoyer eine Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu sechs Euro. Verteidiger Hans Christian Geprägs hielt wegen des Diebstahls im Vollrausch 40 Tagessätze zu sechs Euro für angemessen. Richter Link verurteilte den geständigen Angeklagten – der sich in der Verhandlung beim Ladendetektiv für sein Fehlverhalten ausdrücklich entschuldigte – zu einer Geldstrafe von 400 Euro und eröffnete ihm die Möglichkeit, den Betrag durch gemeinnützige Arbeit abzuleisten.