Angeklagtem kann Drogenkonsum nicht nachgewiesen werden

Von Manfred Köncke Altensteig/Nagold. Hat er für 80 Euro ein Gramm Kokain gekauft? Weil diese Frage bei der Verhandlung nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, sprach das Amtsgericht Nagold einen 28-jährigen Altensteiger mangels Beweisen frei.

Während einer Vernehmung soll der Dealer des 28-Jährigen zugegeben haben, an ihn Drogen zum Eigenverbrauch verkauft zu haben. "Ich stand damals unter Drogen und kann mich beim besten Willen nicht mehr daran erinnern", sagte der 23-jährige Drogenhändler auf Nachfrage von Richter Martin Link aus. Und fügte entschuldigend hinzu: "Kann sein, dass ich in meinem Zustand Leute beschuldigt habe, die mit der Sache nichts zu tun hatten."

Fest steht, dass sich der Angeklagte und der Händler am 19. März vergangenen Jahres trafen. "Ich habe ihm zur Geburt seiner Tochter gratuliert, mehr war nicht", sagte der 28-Jährige aus. Zwar hätte er bis 2008 Betäubungsmittel konsumiert, sei aber seitdem clean, was durch regelmäßige Urinkontrollen dokumentiert worden sei.

Für Staatsanwalt Thomas Trück ist der Altensteiger "kein Drogenabhängiger im klassischen Sinn." Ob sich aus der polizeilichen Überwachung des Dealers vor seiner Festnahme Erkenntnisse ableiten ließen, die eine strafrechtliche Verfolgung rechtfertigten, musste aus juristischen Gründen unterbleiben. Deshalb plädierte Staatsanwalt Trück auf einen Freispruch. Verteidiger Martin Stirnweiss bezeichnete die Anklageerhebung süffisant als "Missgeschick".

Zudem kam es zu einem Wortgefecht zwischen Verteidiger Stirnweiss und Staatsanwalt Trück. Als Richter Link den Angeklagten fragte, was er zu dem gegen ihn erhobenen Vorwurf sagen würde, preschte sein Verteidiger "im Namen meines Mandanten" mit einer Erklärung vor. Was den Staatsanwalt ärgerte ("lassen sie ihn doch reden") und eine formaljuristischen Auseinandersetzung nach sich zog.