Vor dem Nagolder Amtsgericht wurde ein junger Mann verwarnt, weil er anstößige Fotos verschickt hat. Foto: Archiv

Angeklagter zeigt sich bei Gerichtsverhandlung reumütig. Junger Mann wird verwarnt.

Altensteig - Der Angeklagte gab sich reumütig: "Ich habe kapiert, dass man das nicht machen darf." Wegen Verbreitung pornografischer Schriften hat das Amtsgericht Nagold einen jungen Mann aus dem Großraum Altensteig verwarnt. Außerdem bekommt er sein von der Polizei sichergestelltes Tablet und Handy nicht mehr zurück und muss zwei Beratungsgespräche mit Mitarbeitern der Jugendgerichtshilfe Calw führen.

Nach der Schulzeit verbrachte der Angeklagte die meiste Zeit in den sozialen Medien. Am 18. Dezember 2016 schickte er einem 16-Jährigen per Facebook mehrmals Bilder seines entblößten Unterkörpers. Bis sich der Empfänger meldete, weitere Zusendungen strikt ablehnte und empfahl, die unzüchtigen Aufnahmen an einen 17-Jährigen zu senden. Der fand sie nicht nur eklig, sondern schaltete die Polizei ein.

Drei Zeugen, die den Angeklagten gut kennen, wurden vom Richter befragt, alle drei äußerten sich positiv über die seelische Entwicklung des Angeklagten. Das könne ihrer Meinung nach damit zusammenhängen, dass der junge Erwachsene inzwischen eine Vollbeschäftigung gefunden habe, "die ihn ausfüllt". Von seinen Kunden bekomme er "viel Anerkennung".

Elena Nonnenmann von der Jugendgerichtshilfe Calw sagte aus, dass die jetzige Arbeit dem jungen Mann "großen Spaß machen" würde. Wegen seiner von einem Gutachter diagnostizierten, psychischen Erkrankung und der mangelnden Reife empfahl Elena Nonnenmann, den Angeklagten nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen.

Staatsanwalt Denis Fondy hielt dem Angeklagten zugute, dass er seine Verfehlungen eingeräumt habe, machte aber auch geltend, dass die verschickten Bilder auf die Empfänger "verstörend" gewirkt haben dürften. Deshalb müsse es eine strenge Verwarnung geben, außerdem sei eine Geldstrafe von 1800 Euro angebracht. Die beschlagnahmten Geräte müssten im Besitz der Polizei bleiben.

"Da sind auch Familienbilder drauf", wandte der Angeklagte ein. Der Richter schlug vor, deswegen mit seiner Jugendgerichtshelferin die Kripo aufzusuchen, um sie zu bitten, solche Aufnahmen auszudrucken. Eine Rückgabe des Handys und des Tablets könne nicht verlangt werden. Auf eine Geldstrafe verzichtete der Richter in seinem Urteil.