Einsparungen: Der Altensteiger Gemeinderat stimmt neuen Regelungen der Vereinsförderung zu

Von Matthias Buchner

Weil sie im Verwaltungshaushalt 250 000 Euro einsparen wollen, haben Stadt und Gemeinderat Altensteig auch die Vereinsförderung unter die Lupe genommen. Leistungen des Betriebshofs sollen künftig eingeschränkt beziehungsweise in Rechnung gestellt werden.

Altensteig. "Bei knappen Mitteln muss man den Mut zeigen, manche Dinge nicht zu tun und Prioritäten zu setzen – und da liegen bei uns die Vereine ganz weit vorne", konstatierte Bürgermeister Gerhard Feeß, "denn da ist die knappe Ressource an der richtigen Stelle."

Kulturamtsleiter Christoph Oldenkotte hatte eingangs die geplanten Veränderungen kurz vorgestellt. Im Wesentlichen gründe die Vereinsförderung in Altensteig auf drei Säulen: der Vereinsförderrichtlinie, den Leistungen des Baubetriebshofs bei Vereinsaktivitäten und Gebühren bei städtischen Veranstaltungen. Während die Vereinsförderrichtlinie lediglich einigen redaktionellen Änderungen unterzogen wurde – unter anderem entfällt künftig, dass Vereine, die an städtischen Veranstaltungen teil nehmen, von Gebühren befreit sind – wurden die Leistungen des Baubetriebshofs neu geregelt.

Größter Aufwand entsteht beim Verleih von Markständen

Kaum ein Fest gehe über die Bühne, ohne dass dafür Hilfe von Betriebshofmitarbeitern angefordert werde. Diese könnten daher ihren originären Aufgaben nicht nachkommen, die dann an Firmen vergeben und von der Stadt bezahlt werden müssten.

Am meisten Aufwand generiere der Verleih der städtischen Markstände und Holzhütten. Mit dem Aufladen, Transport, Auf- und Abbau seien bis zu drei Mitarbeiter bis zu neun Stunden beschäftigt. Deshalb würden für den Verleih der Stände künftig 240 und den der Hütten 540 Euro berechnet. Bei Abnahme mehrerer Stände sei eine Staffelung vorgesehen. Den Vereinen den Aufbau selbst zu überlassen, sei aus Haftungsgründen keine Option.

Während die Gebühren für die Teilnahme an Veranstaltungen im Rathaus, auf dem Markt- und dem Rathausplatz beibehalten werden, wurden die für die Teilnahme am Weihnachtsmarkt neu geregelt. Zum einen haben sich die Kategorien geändert, zum anderen die Gebührensätze.

Der Gemeinderat stimmte den Veränderungen einstimmig zu. Die neue Vereinsförderrichtlinie gilt zunächst bis zum Jahr 2018.