
Von Manfred Köncke Altensteig/Nagold. Einmal ist er zu seiner Freundin gefahren, ein andermal ins Geschäft nach Nebringen. Und jedes Mal ohne gültigen Fahrschein. Insgesamt zwölfmal wurde der 30-Jährige aus einem Altensteiger Vorort beim Schwarzfahren erwischt. Das Amtsgericht Nagold verurteilte ihn jetzt zu einer Geldstrafe von 900 Euro.
Minutiös zählte Staatsanwalt Paul Trick in der Verhandlung auf, wohin der Angeklagte unterwegs war und widerlegte damit die Aussage des Angeklagten, er hätte aus Geldnot nur am Monatsende ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt, ohne den Fahrpreis zu entrichten.
Überprüft wurde er zum Beispiel am 19. Februar vergangenen Jahres auf dem Weg nach Radolfzell, am 17. April in Bondorf und einen Tag später in Schopfloch. "Wenn man kein Geld hat, muss man zu Hause bleiben", redete ihm Richter Martin Link ins Gewissen. "Sie mussten nicht fahren, sie wollten fahren." Der Staatsanwalt blies ins gleiche Horn.
Als Postanschrift hat der 30-Jährige die Wohnung seiner Eltern angegeben. Nach einem Streit meidet er aber den Kontakt mit ihnen. Folglich weiß er nicht, welche amtlichen Schreiben zugestellt wurden. Und Verteidiger Rainer Schmid erreichte seinen Mandanten zu einem klärenden Gespräch erst einen Tag vor der Verhandlung telefonisch.
"So geht das nicht", schüttelte der Richter missbilligend den Kopf. Anstatt in Selbstmitleid zu versinken, solle der Angeklagte lieber für Ordnung sorgen. Auch wenn beim Erschleichen von Leistungen – wie der offizielle Tatvorwurf lautet – nur eine geringe Summe in Höhe von 27,55 Euro angefallen sei, ändere das nichts am schuldhaften Verhalten, begründete der Staatsanwalt seine Forderung nach einer Freiheitsstrafe von drei Monaten mit dreijähriger Bewährungsfrist.
Der Verteidiger führte strafmildernd an, dass der 30-Jährige wieder regelmäßig arbeite, die Lohnpfändung von 600 Euro in diesem Monat auslaufe und er trotz seines nicht gerade üppigen Verdienstes von 1340 Euro netto seinen Zahlungsverpflichtungen stets nachgekommen sei.
Nach zwei Bewährungsstrafen eine dritte auszusprechen – "das mache ich nicht", legte sich Martin Link fest. Dafür muss der 30-Jährige 90 Tagessätze zu je zehn Euro bezahlen. Sollte er noch einmal schwarzfahren und erwischt werden, "droht das Gefängnis", redete Link Klartext. Der Verurteilte gelobte Besserung.