Ein 20-Jähriger ist wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt worden. Foto: Wabitsch

20-Jähriger kauft sich in Polen Pistole und probiert diese in Deutschland aus. Urteil: Geldstrafe von 300 Euro.

Altensteig/Nagold. Dass der unerlaubte Besitz einer Waffe Folgen haben kann, musste ein 20-Jähriger aus dem Raum Altensteig erfahren. Das Amtsgericht Nagold verurteilte den Informatikstudenten zur Zahlung von 300 Euro und sprach eine Verwarnung aus.

Während seines Urlaubs in Polen hatte der Angeklagte eine Pistole gekauft, ohne einen Waffenschein zu besitzen. Nach seiner Rückkehr wollte er die Funktionsfähigkeit testen, bastelte einen Kugelfang und fuhr am 5. September 2014 mit Freunden in den Wald bei Spielberg. Dort feuerte er – laut Anklageschrift – 200 Schüsse ab. "Es waren nur 120 Schüsse, außerdem war ich nicht 300, sondern 500 Meter im Wald", korrigierte der 20-Jährige die Angaben der Staatsanwaltschaft.

Das ändere aber nichts an der Tatsache, dass unerlaubter Waffenbesitz strafbar sei, hielt ihm Richter Martin Link vor. Die Pistole befinde sich noch bei ihm zuhause, gab der Angeklagte auf Nachfrage von Staatsanwalt Thomas Trück zu. "Sie müssen die Waffe zur Polizei bringen, oder sie wird bei ihnen abgeholt", überließ der Richter dem 19-Jährigen die Wahl.

Richter bezeichnet das Urteil als "äußerst zuvorkommend"

Elena Nonnenman von der Jugendgerichtshilfe berichtete, dass der Student noch im Haus seiner Eltern lebt, in geordneten Familienverhältnissen aufgewachsen ist, von 2005 bis 2013 das Christophorus-Gymnasium in Altensteig besuchte und mit dem Abitur abschloss.

Den Schusswaffengebrauch wertete sie als Leichtsinn eines Heranwachsenden. Sie plädierte dafür, das Jugendstrafrecht in Anwendung zu bringen, eine Verwarnung auszusprechen und eine Geldstrafe zu verhängen.Der Staatsanwalt schloss sich den Ausführungen an und beantragte eine Zahlung von 300 Euro. "Das ist äußerst zuvorkommend", kommentierte Richter Link den Antrag. Fällig wird der Betrag am 31. März