Landratsamt billigt Haushaltsplan 2015 der Stadt mit Auflagen / Teilweise Privatisierung bei Grünpflege angeregt

Alpirsbach. Die Rechtsaufsicht des Landratsamts verlangt von der Stadtverwaltung und dem Gemeinderat Alpirsbach mittelfristig zusätzliche Einsparungen und Einnahmeverbesserungen in einer Gesamthöhe von 150 000 Euro pro Jahr.

Bürgermeister Reiner Ullrich teilte in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats mit, dass der Haushaltsplan für die Stadt vom Landratsamt unter Auflagen genehmigt wurde. Dasselbe gelte für die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Ullrich zitierte den Haushaltserlass des Landratsamts mit den Hinweisen, dass die Etatplanung gegen keine Bestimmungen des Gemeindewirtschaftsrechts verstoße und der Haushalt vollzogen werden könne.

Die zur Finanzierung vorgesehene Kreditaufnahme mit einem Gesamtbetrag von 159 250 Euro werde jedoch nur unter Auflagen genehmigt. So sei das Konsolidierungskonzept aus dem Jahr 2012 fortzuschreiben. Anerkennend werde festgestellt, dass sich die Haushaltslage der Stadt durch Konsolidierungsmaßnahmen und Einnahmeverbesserungen im Haushaltsjahr 2015 weiter gefestigt habe. Der Schuldenabbau werde dazu beitragen, die auch künftig angespannte Haushaltslage besser bewältigen zu können. Die Nettoinvestitionsrate in diesem Jahr in Höhe von 147 360 Euro sei für eine Gemeinde dieser Größenordnung nicht ausreichend, um die notwendigen Erneuerungs- und Ersatzinvestitionen angemessen finanzieren zu können.

Zur Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt ist es laut Landratsamt erforderlich, dass eine Verbesserung der Nettoinvestitionsrate von rund 150 000 Euro pro Jahr erreicht wird. Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden, bleibe zu befürchten, dass unaufschiebbare Investitionen nur über die zusätzliche Veräußerung von vorhandenem Vermögen finanziert werden können, denn eine Nettoneuverschuldung akzeptiert die Rechtsaufsicht nicht. Das Landratsamt weist in seiner Haushaltsverfügung auch auf mögliche Konsolidierungsmaßnahmen hin. So sei der Zuschussbedarf für die Kinderbetreuung mit 762 040 Euro im Vergleich zu anderen Gemeinden noch zu hoch und betrage pro belegtem Platz rund 5250 Euro pro Kind und Jahr. Die vorhandenen Kindergartenplätze seien nicht voll ausgelastet. Daher müssten weitere Einsparungsmöglichkeiten im Bereich der Kinderbetreuung geprüft werden.

Die Betriebskosten der städtischen Sportanlagen sollten stärker von den sporttreibenden Vereinen getragen werden. Zur Reduzierung der Ausgaben im Bauhof und damit verbunden einer weiteren Reduzierung der Personalkosten sollte, so die Rechtsaufsicht, eine teilweise Privatisierung von Aufgaben, vor allem in der Grünpflege, geprüft werden. Die Reinigungsleistungen in den städtischen Liegenschaften sollten nach einer Prüfung möglicherweise fremd vergeben werden.