Bürgermeister Ullrich hält Kritik der ZfA für ungerechtfertigt – auch im Hinblick auf Bauhof-Kosten beim Bürgerfest

Von Claus Wiegert

Alpirsbach. Die vier Neu-Stadträte der Liste "Zukunft für Alpirsbach" haben die Informationspolitik der Stadverwaltung heftig kritisiert – zu Unrecht, wie Bürgermeister Reiner Ullrich findet.

Dabei beruft er sich im Gespräch mit unserer Zeitung auf eine Auskunft des Kommunal- und Rechnungsprüfungsamts im Landratsamt Freudenstadt, die ZfA-Stadrat Michael Trein auf eine Anfrage bekam.

Demnach hat ein einzelner Stadtrat zwar einen Rechtsanspruch auf Antwort, aber keinen Anspruch auf Akteneinsicht. Erst wenn ein Viertel der Stadträte Akteneinsicht verlangt, steht dieses Recht dem Gemeinderat als "Kollegialorgan" zu. Jeder Stadtrat kann nach Auskunft des Kommunalamts jedoch verlangen, in alle Niederschriften Einsicht zu nehmen, auch in solche die vor seiner Amtszeit erstellt wurden.

ZfA-Stadtrat Joachim Hermann hatte kritisiert, dass die ZfA-Stadträte Verträge wie die Tourismusvereinbarung Alpirsbachs mit Freudenstadt oder den Vertrag über den Betrieb des Freibads auf Nachfrage nicht vorgelegt bekommen. Auch in einer Sitzung des Gemeinderats geriet Ullrich ins Kreuzfeuer der Kritik aus den Reihen der ZfA – und konterte. Stadtrat Horst Schmelzle monierte, dass der Bürgermeister gegen das Votum der Landschaftspflegekommission die Fällung eines Baums in der Schillerstraße angeordnet habe.

"Nicht jedes Gespräch mit dem Dekan ist eine Beschwerde über den Pfarrer"

Warum, so fragte Schmelzle, existiere die Kommission überhaupt, wenn der Bürgermeister dann eine andere Entscheidung treffe? Ullrich erwiderte, dass die Kommission nur Empfehlungen abgeben könne. Die Anwohner hätten ein berechtigtes Interesse an der Fällung, weshalb er seine Ermessensentscheidung getroffen habe.

Zudem wollte der ZfA-Stadtrat wissen, in welcher Funktion Ullrich sich bei den Vorgesetzten Schmelzles beschwert habe, als Bürgermeister oder Privatperson, und ob er dazu einen Auftrag vom Gemeinderat gehabt habe. Ullrich erklärte, dass er die Personalangelegenheiten der Kirche nicht in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung erörtere. Es gebe immer wieder Anlässe, bei denen ein Gespräch mit dem Dekan notwendig sei, und nicht jedes dieser Gespräche sei eine Beschwerde über den Pfarrer. Einen Auftrag vom Gemeinderat habe es nicht gegeben, und er sei in dem Fall auch nicht notwendig.

Die von der ZfA angeführten Bauhofkosten in Höhe von 12 000 Euro, die beim Bürgerfest angefallen seien, stimmen laut Ulrich nicht. Der Bauhof sei ein Hilfsbetrieb der Verwaltung, das Organisations- und Direktionsrecht liege beim Bürgermeister. Es seien keine zusätzlichen Kosten entstanden. Der Aufwand werde über innere Verrechnungen im Rahmen des Gesamtbudgets dokumentiert. Die Stadt habe die Infrastruktur wie Wasser und Strom zur Verfügung gestellt und als Mitveranstalter des Fests den Bauhof so eingesetzt wie die Vereine ihre Mitglieder.