Kommunales: Bei Verkehrsschau auch Klosterplatz besichtigt / Zunächst Zählung

Mit den Ergebnissen der jüngsten Verkehrsschau befasste sich der Alpirsbacher Gemeinderat. Dabei ging es auch um den Klosterplatz. Die Stadtverwaltung strebt an, dass der Platz als Fußgängerzone ausgewiesen wird.

Alpirsbach . Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Reutiner Steige bleibt bei 70 Stundenkilometern, teilte die Verwaltung als Resultat der Verkehrsschau mit. Auch bleibt die Spielstraße in der Krähenbadstraße bestehen. Im Gemeinderat war eine Anfrage zur Umwandlung in eine Tempo-Zehn-Zone gestellt worden. Die Parksituation in der Schillerstraße bei der Grundschule war ein weiteres Thema. Nachdem dort ein Behindertenparkplatz ausgewiesen worden ist, sollen nun die Parkplätze an der Mauer wegen der Gefährdung durch den An- und Abfahrtsverkehr und der schlechten Einsehbarkeit entfallen. In Bezug auf weitere Parkplätze für die Lehrer sucht die Verwaltung noch eine Lösung.

Bei der Besichtigung des Klosterplatzes wurde die Verkehrssituation begutachtet. Nach längerer Diskussion wurde beschlossen, den Durchgangsverkehr zu zählen, um die Verkehrsbelastung zu ermitteln. Zielrichtung der Verwaltung ist, dass der Klosterplatz gesperrt und als Fußgängerzone ausgewiesen wird. Ausnahmeregelungen soll es für die Kirchgänger und die Zulieferung für die Brauerei geben. Stadtbaumeister Bernd Hettich ging auf die Straßenunterhaltung im Bereich Karlstraße/Friedrich-Widmann-Straße und Muggelbruck ein. Wie er darlegte, sei die beschlossene Maßnahme derzeit vom Stadtbauamt wegen zu hoher Arbeitsbelastung nicht leistbar. Deshalb werden die Arbeiten an ein Planungsbüro abgegeben. Voraussichtlich erfolgt die Umsetzung im Winterhalbjahr. Die eingeplanten Mittel werden dann auf das neue Haushaltsjahr übertragen.

Grundsatzbeschluss über neues Haushaltsrecht

Wie die Stellvertreterin des Kämmerers, Vanessa Vogt, mitteilte, sollte ein formeller Grundsatzbeschluss zur Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts gefasst werden. Auf die Frage eines Stadtrats, was passieren würde, wenn der Gemeinderat nicht zustimmen würde, entgegnete Vogt, dass es keine Wahlmöglichkeiten gebe. Das neue Haushaltsrecht müsse bis 2020 eingeführt werden. Auch Bürgermeister Michael Pfaff betonte, dass die Einführung eine Mussvorschrift ist und keine Wahlmöglichkeit beinhaltet. SPD-Stadtrat Karl Rumpf meinte: "Wenn die Landesregierung diese Frist nicht verlängert, bedeutet dies für uns: Je früher wir uns damit befassen, um so früher sind wir damit fertig."

Pfaff stellte zur Abstimmung, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Umstellung auf das neue Haushaltsrecht vorzunehmen. Bei zwei Enthaltungen wurde dieser Beschluss mehrheitlich angenommen.