Michael Trein (links) und Joachim Hermann (rechts) überreichten an Bürgermeister Reiner Ullrich 1585 Unterschriften gegen den Verkauf des alten Alpirsbacher Krankenhauses für 50 000 Euro. Foto: Altendorf-Jehle Foto: Schwarzwälder-Bote

Mehr als drei Mal so viel wie für ein Bürgerbegehren gegen Verkauf des alten Krankenhauses erforderlich

Von Bärbel Altendorf-Jehle Alpirsbach. 493 Unterschriften wären notwendig gewesen für das Bürgerbegehren gegen den Verkauf des alten Alpirsbacher Krankenhauses für 50 000 Euro – 1585 kamen innerhalb von einer Woche zusammen.Sie wurden Bürgermeister Reiner Ullrich gestern Morgen im Rathaus überreicht. "Es ist ein eindeutiges Zeichen für die Verwaltung und den Gemeinderat, ihren Beschluss zu überdenken", erklärte Joachim Hermann. Er ist für das angestrebte Bürgerbegehren als Vertrauensmann eingesetzt. Zusammen mit Mitinitiator Michael Trein überreichte Hermann die 190 Unterschriftenlisten in einem dicken Ordner.

Die Unterzeichnenden beantragen einen Bürgerentscheid zur Aufhebung des Verkaufsbeschlusses des Gemeinderats vom 13. November. Das Bürgerbegehren richtet sich nicht grundsätzlich gegen einen Verkauf, sondern gegen den Verkauf weit unter dem tatsächlichen Wert, wie es in dem Schreiben an den Bürgermeister heißt.

Trein und Hermann erklärten bei der Übergabe nochmals deutlich, dass das Bürgerbegehren sich nicht gegen die türkisch islamische Gemeinde wendet.

Zunächst meinte Ullrich, nun komme auf die Verwaltung eine Fleißarbeit zu. Er relativierte diese Aussage, nachdem er erfahren hatte, dass 1585 Stimmen zusammengekommen waren. Nun müssten die Unterschriften nur stichprobenartig untersucht werden, denn, so Ullrich, selbst wenn einige Unterschriften nicht gültig wären, blieben immer noch genügend übrig. 

Ullrich erklärte bei der Übergabe auch die Möglichkeiten, wie es in der Angelegenheit nun weitergeht. Zum einen stehe noch die Überprüfung beim Landratsamt in Freudenstadt aus. Falls die Rechtsaufsicht feststelle, dass der Beschluss des Gemeinderates nicht rechtens sei, müsse er zurückgenommen werden. Das Bürgerbegehren wäre somit hinfällig.

Beanstande das Landratsamt nichts, müsse der Gemeinderat die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens überprüfen. Wobei Ullrich nicht dran zweifelt, dass es rechtens ist. Der Alpirsbacher Gemeinderat könne aber auch von sich aus sagen,  dass ihm das Votum aus der Bevölkerung genüge, um den Beschluss selbst aufzuheben.

Oder der Gemeinderat bleibe bei dem Beschluss. Dies müsse dann öffentlich erklärt werden, und das wäre dann die Auftaktveranstaltung für einen Bürgerentscheid. Der gesamte Vorgang ist in Alpirsbach einmalig: Es gab in der Klosterstadt noch nie ein Bürgerbegehren.