Gemeinderat: Zweite Änderung des Bebauungsplans "Rötenbächle" / Satzungsbeschluss im Juli

Alpirsbach. Die zweite Änderung des Bebauungsplans "Rötenbächle" kommt in die öffentliche Auslegung. Das hat der Gemeinderat Alpirsbach in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

Der Bebauungsplan hat eine längere Geschichte. In der Sitzung im November 2015 hatte der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für die zweite Änderung des Bebauungsplans gefasst, erläuterte Bürgermeister Michael Pfaff. Auch die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, die zwischen Dezember 2015 und Januar 2016 stattfanden, wurde beschlossen. Doch anschließend wurde festgestellt, dass der räumliche Geltungsbereich ausgeweitet werden muss, da im Süden der Max-Eyth-Straße Mitarbeiterparkplätze geschaffen werden sollen. Diese tangieren teilweise Grundstücke der öffentlichen Straße und sollen dem Gewerbegebiet zugeschlagen werden, wie aus den Sitzungsunterlagen zu entnehmen ist.

Waldabstandsflächen werden erweitert

Auch der Gehwegsabschnitt am östlichen Rand wird dem Gewerbegebiet zugeschlagen. Dementsprechend wird am südlichen Rand eine zusätzliche Ergänzung und Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans erforderlich, die vorhandene Straßenfläche wird durch die Erweiterung nicht angegriffen.

Im April 2016 billigte der Gemeinderat die Veränderungen. Eine weitere öffentliche Auslegung wurde notwendig, die bis Juni 2016 andauerte. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Landratsamt geprüft, das eine erneute Auslegung forderte, müssten doch die Waldabstandsflächen erweitert und die notwendigen Festsetzungen bezüglich des Artenschutzes in den Text aufgenommen werden.

Der nächste Schritt ist dann wiederum eine öffentliche Auslegung, anschließend kann in der Sitzung des Rats im Juli der Satzungsbeschluss erfolgen. Einstimmig stimmten die Räte dem Entwurf des Bebauungsplans zu, die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zur Kenntnis genommen und dem Beschlussvorschlag zugestimmt.