Rechtsanwältin informiert bei Vortrag über "Die zehn schlimmsten Fehler im Erbrecht"

Alpirsbach-Peterzell. Der Bürgerverein Peterzell hatte einen Vortrag zum Thema "Die zehn schlimmsten Fehler im Erbrecht" organisiert.

Referentin war Rechtsanwältin Ursula Thanner von der Erbrechtskanzlei Ruby & Schindler aus Villingen. Nach der Begrüßung durch Ortsvorsteher Willi Jäckle erläuterte die Referentin, dass es ein großer Fehler sei, kein Testament zu erstellen. Ohne Testament gelte die gesetzliche Erbfolge, die oft mit unangenehmen Überraschungen verbunden sei. So erbe bei einem kinderlosen Ehepaar nicht der andere Ehepartner, sondern der Überlebende erbe zum Beispiel zusammen mit den Schwiegereltern. Auch entstehe bei der gesetzlichen Erbfolge oft eine Erbengemeinschaft, was häufig zu Konflikten führe. Dies alles könne durch ein kluges Testament vermieden werden, zum Beispiel durch Teilungsanordnungen, Vermächtnisse, Vorausvermächtnisse oder Nießbrauchsvermächtnisse.

Ursula Thanner stellte unter anderem die verschiedenen Möglichkeiten einer Testamentserstellung vor, warnte jedoch vor dem Abschluss eines Erbvertrags. Ein Testament könne jederzeit zu Lebzeiten widerrufen werden, der Erbvertrag könne jedoch nur mit Zustimmung des Erben wieder aufgehoben werden. Auch wies die Referentin auf die Pflichtteilansprüche hin, die man nie unbeachtet lassen dürfe, weil diese Erben in Liquiditätsprobleme stürzen könnten. Ein weiteres zentrales Thema war das Ehegattentestament. Die Referentin erläuterte, dass es nicht ausreiche, wenn sich die Ehegatten gegenseitig als Vollerben und die Kinder als Schlusserben einsetzen. Es müsse auch überlegt werden, ob der überlebende Ehegatte die Möglichkeit haben solle, die für seinen Tod getroffenen Verfügungen zu ändern.

Auch über das Erbschaftssteuerrecht wurde informiert.