Noch fehlen Bepflanzung und Grabsteine: das Areal für die neuen mehrstelligen Urnengemeinschaftsgräber auf dem Ebinger Friedhof. Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat verkürzt Nutzungsdauer von mehrstelligen Urnengemeinschsaftswahlgräbern

Von Martin Kistner

Albstadt-Ebingen. Der Albstädter Gemeinderat hat die städtische Friedhofssatzung geändert: Die Nutzungszeit für mehrstellige Urnengemeinschsaftswahlgräber wird von 30 auf 20 Jahre verkürzt. Das Angebot soll dadurch attraktiver werden.

Mit Attraktivität ist in diesem Fall ein günstigerer Preis gemeint. Bisher gibt es in Albstadt ein Feld für mehrstellige Urnengemeinschaftsgräber, und zwar auf dem Ebinger Friedhof; allerdings ist es noch nicht belegt. Bepflanzung und Grabmale sollen im Frühjahr in einem ersten Abschnitt hergestellt werden; danach können die Grabstellen auch angeboten werden. Im Preis mehrstelliger Urnengemeinschaftsgräber ist ein besonderer Service inbegriffen, die Grabpflege durch einen Mitgliedsbetrieb der Genossenschaft württembergischer Friedhofsgärtner – mit dieser schließt die Stadt einen entsprechenden Pflegevertrag ab. Die Gräber sind unter anderem für Verstorbene bestimmt, deren Angehörige nicht in der Gegend wohnen und die Grabpflege deshalb delegieren.

Was natürlich seinen Preis hat: Der Friedhofsgärtner muss schließlich seinen Aufwand decken, seine Mitarbeiter entlohnen und auf seine Kosten kommen. Augenscheinlich schreckt der Preis aber Interessenten ab, was nicht zuletzt deshalb besonders misslich ist, weil die beauftragte Friedhofsgärtnerei mit Bepflanzung und Errichtung von Grabmalen in Vorleistung geht und daher naturgemäß daran interessiert ist, dass das Angebot gut angenommen wird.

Um das Interesse etwas zu steigern, dreht die Stadt an der Stellschraube Zeit, und zwar dort, wo es sich anbietet, bei den Wahlgräbern. Die Liegezeit in normalen Reihengräbern beträgt in Albstadt 20 Jahre; danach wird das Grab aufgelöst. Anders verhält es sich mit Wahlgräbern, die oft für mehr als eine Person bestimmt sind: Die Liegezeit ist auf 30 Jahre festgelegt; sollte das Grab danach noch benötigt werden – etwa, weil die 20 Jahre Liegezeit im Falle der Zweitbestattung noch nicht abgelaufen sind – , dann wird gegen Zahlung verlängert.

Im Fall der mehrstellige Urnengemeinschsaftswahlgräber gilt diese 30-Jahre-Frist nun nicht mehr. Sie wird auf 20 Jahre verkürzt, wodurch auch der Preis sinkt. Sofern eine Verlängerung nötig wird, wird diese bereits nach 20 Jahren ausgehandelt. Der Gemeinderat stimmte dem Änderungsvorschlag der Stadtverwaltung gestern Abend einstimmig zu.