Der Standort der geplanten Burgfelder Vesperhütte: Sie soll auf dem derzeitigen Bolzplatzgelände hinter dem Wanderparkplatz am Ortseingang entstehen. Plan: Stadtverwaltung Foto: Schwarzwälder-Bote

Stadt und RP sind laut Udo Hollauer über das Albstädter Hüttenkonzept "inhaltlich einig"

Von Martin Kistner

Albstadt. Im Bewilligungsverfahren für das Albstädter Traufganghüttenkonzept haben Regierungspräsidium (RP) und Stadt laut Baubürgermeister Udo Hollauer einige Missverständnisse ausgeräumt und atmosphärische Störungen beseitigt: "Inhaltlich", so Hollauer, sei man sich einig.

Noch vor zwei Monaten war das anders gewesen: Nach einer Arbeitsbesprechung auf Sachbearbeiterebene hatten Hollauers Leute ihm mitgeteilt, die Tübinger hielten das Konzept derzeit nicht für genehmigungsfähig und vermissten Unterlagen. Der Baubürgermeister war – gelinde gesagt – verblüfft, denn er hatte gedacht, alles Wesentliche sei geklärt und argwöhnte nun, dass die Tübinger Raumordner nicht begriffen hätten, was die Albstädter wollten: Da sei gefragt worden, warum es überhaupt neuer und einzeln platzierter Vesperhütten im Außenbereich bedürfe – innerorts gebe es doch Gaststätten genug in Albstadt.

Hollauer beschloss darauf, selbst in Tübingen vorstellig zu werden, und zwar beim Regierungspräsidenten persönlich. Der bereits vereinbarte Termin mit Hermann Strampfer fand dann doch nicht statt, weil dieser erkrankt war, doch Hollauer fand stattdessen einen anderen hochrangigen Gesprächspartner, mit dem er ein laut eigener Aussage fruchtbares Gespräch darüber führte, was die Albstädter in Sachen Tourismus vorhätten. Das Ergebnis: Spätestens jetzt wissen die Tübinger, was Vesperhüttten sind und warum sie dort stehen sollten, wo der hungrige und vor allem dürstende Wandersmann sie braucht, und nicht unmittelbar neben Kirche oder Rathaus. Die Frage aus Tübingen, ob denn die Albstädter geprüft hätten, ob die Wahl ihrer Hüttenstandorte sinnvoll sei, darf also als geklärt angesehen werden: Sie haben geprüft und fühlen sich nun auch von den Kollegen im RP verstanden.

Bedeutet das, dass nun bald bauen kann, wer bauen will? Nein. Daran, dass der Verfahrensweg lang und steinig ist, ändert nämlich auch das wieder hergestellte Einvernehmen zwischen Stadt und RP nichts. Der Bau von Vesperhütten in oder bei Natur-, Landschafts- oder Vogelschutzgebieten, in FFH-Zonen und Biotopen stellt eine sogenannte "Zielabweichung" dar, und die muss im Zuge eines Zielabweichungsverfahrens genehmigt werden. Ein solches muss aber in einem rechtsgültigen Regionalplan verankert sein, und den gibt es noch nicht – momentan liegt er in Stuttgart und wartet auf seine Genehmigung durch das Ministerium. Erst wenn die vorliegt, kann das Verfahren abgeschlossen werden; erst wenn es abgeschlossen ist, kann ein Bebauungsplan erstellt und verabschiedet werden, und erst wenn der Bebauungsplan Rechtskraft erlangt, kann gebaut werden.

Das bedeutet, dass Jürgen Maier aus Burgfelden, der eine Hütte am Ausgangspunkt des Traufgangs "Felsenmeersteig" errichten möchte, sich auf alle Fälle noch bis 2016 gedulden muss. Maiers Projekt ist eines von drei Neubauvorhaben, für welche das Albstädter Hüttenkonzept die planerischen Voraussetzungen schaffen soll. Für zwei weitere gibt es Standortentscheidungen, aber noch keine Investoren; bei den übrigen fünf von insgesamt acht Standorten handelt es sich um bereits bestehende Lokalitäten.

Früher als das Hüttenkonzept könnte eine andere Infrastrukturmaßnahme verwirklicht werden: der Ausbau des in Stoßzeiten völlig überlasteten Parkplatzes Heersberg. Dieses Problem, das der Stadt auf den Nägeln brennt, hofft Hollauer noch in diesem Jahr angehen zu können. Es existiert bereits eine Planung, die noch mit dem RP abgestimmt werden muss – aber dafür bedarf es weder eines Regionalplans noch eines Zielabweichungsverfahrens.