An der Hochschule Albstadt-Sigmaringen hängt der Haussegen schief. Foto: Archiv

Hochschule Albstadt-Sigmaringen prüft Vorwürfe gegen Informatik-Professor. Kollege legt Beschwerde ein.

Albstadt - Die Hochschule Albstadt-Sigmaringen lässt prüfen, ob einer ihrer Informatik-Professoren Prüflingen vorab die Lösungen von Klausurfragen gegeben haben könnte. Der Vorwurf wird von einem Kollegen erhoben.

Wie Rektorin Ingeborg Mühldorfer auf Anfrage des Schwarzwälder Boten bestätigte, wirft ein Albstädter Informatik-Professor einem anderen vor, er habe den Teilnehmern einer Lehrveranstaltung im Wintersemester 2014/15 bereits vor ihrer Klausur die Prüfungsfragen samt Lösungen zukommen lassen und ihnen gestattet, die Unterlagen in der Klausur zu verwenden. Außerdem habe er Forderungen nach Notenkorrekturen überaus bereitwillig stattgegeben.

Die Hochschule, so Mühldorfer, habe diese Vorwürfe und den Vorgang geprüft und sei zu dem Ergebnis gelangt, dass alles mit rechten Dingen zugegangen sei: Der angeschuldigte Kollege habe den Studenten während der Veranstaltung in der Tat einen Fragenkatalog präsentiert, doch sei dieser vier- bis fünfmal so umfangreich gewesen wie jener der Klausur und habe auch keine Lösungen enthalten. Die Studenten hätten sich also schon selber bemühen müssen und auch nicht gewusst, welche Fragen sie in der Klausur erwarteten.

"Ankläger" aus der Professorenschaft bestreitet das deutlich

Das bestreitet der "Ankläger" aus der Professorenschaft. Er hält der Hochschulleitung vor, sie habe die Aussagen des Kollegen einfach für bare Münze genommen und sich nicht einmal die Mühe gemacht, Studenten zu befragen. Korrekt, sagt Mühldorfer – man habe die Studenten, die sich in einem Abhängigkeitsverhältnis befänden, nicht belasten wollen und der ihnen gegenüber bestehenden Fürsorgepflicht Vorrang vor der Prüfung der Vorwürfe eingeräumt. Im übrigen seien in der fraglichen Klausur 22 Prozent der Teilnehmer durchgefallen – allein dies sei doch ein Indiz dafür, dass die Teilnehmer die Ergebnisse nicht im voraus gekannt hätten.

Mitnichten, findet der Hochschullehrer, der die Vorwürfe erhebt – die Durchfallquote lasse sich durchaus damit erklären, dass Studenten der Klausur ferngeblieben seien, ohne sich abzumelden. Er hat mit anwaltlicher Unterstützung Dienstaufsichtsbeschwerde beim Stuttgarter Wissenschaftsministerium erhoben, die jedoch zurückgewiesen wurde – das Ministerium konnte keine Verfahrensfehler der Hochschulleitung ausmachen.

Allerdings, gab es gestern gegenüber dem Schwarzwälder Boten an, habe sich der Bescheid überschnitten mit einem Schreiben des Anwalts, das die Sachlage verändere: In ihm werden Zeugen genannt, Studenten, welche bereit seien, die Vorwürfe zu bestätigen.

Hochschule muss erneut prüfen lassen

Die Konsequenz: Die Hochschule muss die Anschuldigungen erneut prüfen – oder genauer: prüfen lassen. Da Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben wurde, verzichtet Rektorin Mühldorfer vorsorglich auf ein Mitwirken in der Prüfungskommission, um Befangenheitsanträgen vorzubeugen. Die "Beweisaufnahme" wird dem Vernehmen nach ein Jurist leiten, ein im Arbeits- und Hochschulrecht beschlagener Professor von der Universität Freiburg, und zur Entscheidungsfindung sollen weitere Externe hinzugezogen werden. Man will tunlichst vermeiden, dass auch nur ein dunkler Schatten des Verdachts auf dieses Prüfungsverfahren fällt. Erster Sitzungstermin ist der 25. November.