Umsatzsteuer: Albstadt ergreift Option

Albstadt. Die Stadt Albstadt ergreift die Option, bis 2021 weiterhin nur die Umsätze ihrer gewerblichen Betriebe und die aus Land- und Forstwirtschaft zu besteuern. Das hat am Donnerstagabend der Gemeinderat beschlossen.

Das zu Anfang 2016 in Kraft getretene Steueränderungsgesetz vor, dass künftig alle Umsätze aus Tätigkeiten besteuert werden müssen, die nicht hoheitlicher Natur sind – Passausstellung ist ein hoheitlicher Akt, Saftverkauf im Jugendhaus nicht – und mindestens 17 500 Euro betragen. Damit sollen Wettbewerbsver-zerrungen und die Benachtei-ligung privater Konkurrenz vermieden werden. Die Kommunen sind jedoch nicht verpflichtet, diese Bestimmung auf der Stelle umzusetzen – sie können sich bis zum 1. Januar 2021 damit Zeit lassen, die entsprechende Entscheidung allerdings auch alljährlich überprüfen und gegebenenfalls revidieren. Haben sie sich aber einmal dafür entschieden, führt kein Weg mehr zurück. Die Albstädter haben sich mit ihrem am Donnerstag gefassten Beschluss eine vierjährige Galgenfrist verschafft – genau wie die Meßstetter, Obernheimer und Straßberger vor ihnen.