Albstadt Verwaltung hat nichts verbummelt

Martin Kistner, 29.06.2012 09:50 Uhr

Albstadt - Die Stadt Albstadt hat gestern im Gemeinderat bestätigt, dass das Regierungspräsidium Tübingen seine Zustimmung zum Bau des geplanten Sprengplatzes auf dem Truppenübungsplatz Heuberg gegeben hat. Wie Baubürgermeister Udo Hollauer mitteilte, erkennt es keine Notwendigkeit, von den Vorschriften, die im Zusammenhang mit Bauprojekten zum Zwecke der Landesverteidigung gelten, abzugehen und gibt deshalb sein Einverständnis. So liest sich das im der Stadt Albstadt vorliegenden Schreiben.

Außerdem steht in dem Brief, dass die Stadt Albstadt nicht innerhalb der gesetzten Frist – sie verstrich am 31. Mai – Stellung zu dem Projekt genommen habe. Das entspricht den Tatsachen; allerdings legt Hollauer Wert auf die Feststellung, dass der Termin keineswegs verbummelt worden sei – man habe schlicht und einfach auf die fragliche Stellungnahme verzichtet, weil sie das Papier nicht wert gewesen wäre.

Die Stadtverwaltung habe, nachdem der Gemeinderat Ende März keinen Konsens über seine Position zum Sprengplatz erzielte und präzisere Zusagen von der Bundeswehr forderte, versucht, noch einige Punkte nachzuverhandeln. Die Bundeswehr habe sich geweigert, weitere Konzessionen zu machen; daraufhin habe die Stadt beim Regierungspräsidium mündlich angefragt, ob eine Fristverlängerung möglich sei.

Nein, lautete die Antwort – und die Stadt Albstadt brauche diese Fristverlängerung auch nicht. Wieso? Weil das Regierungspräsidium nicht gesonnen sei, einen etwaigen Albstädt Protest gegen Teile oder das Ganze der Sprengplatzplanung zu unterstützen. Seine Entscheidung stehe fest; die Erteilung oder Verweigerung des »gemeindlichen Einvernehmens« durch die Stadt werde daran nichts ändern – sie könne sich äußern oder nicht; es bleibe gleich.

Die Stadt äußerte sich nicht – es gab ja auch keinen Ratsbeschluss und damit weder ein gemeindliches Einvernehmen noch einen gemeindlichen Widerspruch, Dessen ungeachtet, betonte Hollauer, behielten bestimmte Zusicherungen der Bundeswehr ihre Gültigkeit. Etwa, dass der Sprengplatz nur durch Militär, Polizei, THW oder Zoll, nicht aber durch Rüstungsfirmen genutzt werden darf. Die in Aussicht gestellte Untersuchung in Sachen Ausgleichsmaßnahmen müsse wie versprochen nachgereicht und der Bau der Sprengwannendrainagen überwacht werden. Und wenn der Sprengplatz fertig ist, dürfen die Sprengungen, die so laut sind, dass man sie in Ebingen hört, nur tagsüber stattfinden.
 

 
 
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