Wahlgräber stehen auf dem Friedhof Ebingen genügend zur Verfügung – Rasengräber derzeit jedoch nicht. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder-Bote

Rasengrab bleibt Ebingerin verwehrt / Keine Kompromisse / Lkw stört Trauerfeier

Von Karina Eyrich

Albstadt-Ebingen. Muss die Stadt bestimmte Grabarten vorhalten? An dieser Frage hat sich eine Auseinandersetzung zwischen einem Ebinger und der Verwaltung entzündet.

Es war der letzte Wunsch einer 84-Jährigen, in einem Rasengrab beigesetzt zu werden – um der Familie den Pflegeaufwand zu ersparen. Diese versuchte, ihn zu beherzigen, doch ein solches Rasengrab – 1290 Euro kostet es und wird nach 20 Jahren abgeräumt – steht auf dem Ebinger Friedhof derzeit nicht zur Verfügung.

"Wir hatten dort zwei solcher Felder, doch die Kapazitäten gingen 2014 – unerwartet schnell – zu Ende", erklärt Karlheinz Buckenmaier, Leiter des städtischen Betriebsamtes. Derzeit werde ein neues Rasengräberfeld angelegt, "doch es ist erst in den nächsten Wochen belegbar."

Vom Vorschlag der Verwaltung, ein Rasengrab auf einem anderen Friedhof der Stadt zu kaufen, wollte die Familie nichts wissen: "Meine Oma ist in Ebingen geboren und hat ihr ganzes Leben hier verbracht", erklärt ihr Enkel. "Da werden wir sie nicht in einem anderen Stadtteil beisetzen. Notgedrungen musste sich die Familie für ein Wahlgrab entscheiden – mit 30 Jahren Laufzeit. Einziger Haken an der Sache: Es ist erheblich teurer. 2710 Euro kostet es – 1420 Euro mehr als ein Rasengrab und damit mehr als doppelt so teuer.

So versuchte die Familie, der Stadtverwaltung einen Kompromiss abzuringen. "Wenn sie schon kein Rasengrab zur Verfügung stellen kann, hätten wir uns ja in der Hälfte treffen und 2000 Euro zahlen können", so der Enkel. Die Verwaltung jedoch blieb hart: "Wir hatten in jüngster Zeit schon mehrere Anfragen nach Rasengräbern und mussten den Angehörigen sagen, dass keines zur Verfügung steht und sie ein anderes wählen sollen", erklärt Buckenmaier. "Dann können wir jetzt keine Ausnahme machen – das ist eine Sache der Gleichbehandlung." Von der Gebührenordnung abzuweichen, dafür sieht die Verwaltung keinen Grund, sei sie doch nicht verpflichtet, bestimmte Grabarten vorzuhalten, wie Buckenmaier betont.

Einen Fall in Lautlingen, auf den sich die Familie der 84-Jährigen bezogen hatte, hält Buckenmaier nicht für vergleichbar: Dort, auf dem bisher einzigen Friedhof ohne Rasengräber, stehe die Rasenfläche schon zur Verfügung und die Grabstellen könnten bereits belegt werden – deshalb sei dort eine Bestattung erlaubt worden.

Eine ähnliche Lösung hatte die Stadt der Ebinger Familie ebenfalls vorgeschlagen: die 84-Jährige beizusetzen und die Grabfläche danach fertigzustellen. Zuzulassen, dass Baufahrzeuge über die letzte Ruhestätte der geliebten Oma fahren, wollten deren Angehörige ihr allerdings nicht antun.

Dass ein Baufahrzeug mit laufendem Motor die Trauerfeier für die Ebingerin gestört hat, tut Buckenmaier leid: "Momentan werden auf dem Friedhof Wege gerichtet, und meine Kollegin hatte die Fahrer darauf hingewiesen, dass während einer Beisetzung der Verkehr zu ruhen hat. Ein Fahrer hat sich jedoch nicht daran gehalten."