Die Tailfinger Erddeponie wird ausgebaut und für die Annahme von Bauschutt "ertüchtigt". Foto: fefufoto – stock.adobe.com

Grünes Licht für den Bau einer DK1-Deponie auf dem Tailfinger Neuweiler. Straßberg geht leer aus.

Albstadt-Tailfingen - Im Zollernalbkreis wird es künftig möglich sein, an zwei Orten Bauschutt zu entsorgen: auf der Balinger Erddeponie "Hölderle" und auf der Tailfinger Deponie "Schönbuch". Das hat der Kreistag am Montag mehrheitlich beschlossen.

Die Entscheidung trägt zwei Entwicklungen Rechnung: Erstens müssen die Bauunternehmer im Landkreis ihren Bauschutt derzeit auswärts deponieren, und das ist nicht selten kostspielig. Zweitens wollen etliche Gemeinden, die Ende der 80er Jahre die Aufgabe, Erdaushub zu entsorgen, vom Landkreis übernahmen, diese Verpflichtung wieder rückübertragen und ihre Erddeponien schließen.

Auch die Stadt Balingen hat die Zuständigkeit für die Deponie "Hölderle" an den Landkreis zurückgegeben. Allerdings hat der Kreis die Rücknahme an die Bedingung geknüpft, dass er die Deponie künftig auch als sogenannten DK1-Standort für Bauschutt nutzen darf.

Bauschutt fällt im Gegensatz zu normalem Erdaushub nicht unter die niedrigste Deponiekategorie DK0, weil sich nicht ausschließen lässt, dass er mit organischen Rückständen – sprich: Fäulnis – kontaminiert ist. Seine Entsorgung ist lukrativer als die allemal defizitäre des Erdaushubs, und deshalb hat der Kreis sich auch ausbedungen, auf DK1 aufstocken zu dürfen. Er schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe: Auch den Bauunternehmern ist geholfen.

Allerdings kommt nicht der gesamte Bauschutt nach Balingen – der so genannte "obere Bezirk" soll seinen in Zukunft auf den Tailfinger Neuweiler bringen, wo die Stadt Albstadt seit Jahr und Tag eine DK1-Zone im Westen der Deponie Schönbuch schaffen möchte. Anders als die Balinger führen die Albstädter ihre Erddeponie in eigener Regie weiter und delegieren lediglich die technische Seite des DK1-Betriebs an den Landkreis. Eine weitere Alternative wäre die Nutzung von verfüllten und rekultivierten Flächen im Straßberger Steinbruch Teufel gewesen, aber mit dieser Option konnte man sich im Landratsamt offenbar nicht anfreunden: Der Steinbruch liegt zwar logistisch günstiger als der Tailfinger Neuweiler, aber dafür in einem Wasserschutzgebiet Zone III. Ferner müsste Wald gerodet werden, und die rechtliche Konstruktion einer gemeinsamen Gesellschaft von Landkreis und Firma Teufel erschien der Kreisverwaltung ebenfalls problematisch – zumal Abfallentsorgung eine hoheitliche Aufgabe des Kreises ist.

Diese Zurückhaltung leuchtete nicht allen Kreisräten ein. Meßstettens Altbürgermeister Lothar Mennig verwies auf die Nähe des Steinbruchs Teufel zu B 463 und auf die vielen Albstädter Kreisverkehre und Steigungen. Zudem mutmaßte er, die Beteiligung eines Privatunternehmers hätte den Deponiebtrieb rentabler gemacht – sein Antrag, Straßbergs Ausschluss zu revidieren, fand allerdings keine Mehrheit.

Reichen 40.000 Tonnen pro Jahr für einen rentablen Betrieb aus?

Mennig – und nicht nur er – zogen zudem in Zweifel, dass zwei DK1-Deponien noch wirtschaftlich zu betreiben seien: Das geschätzte Bauschuttaufkommen von 40 000 Tonnen pro Jahr reiche nicht aus, um die doppelte Infrastruktur zu finanzieren; entsprechend höher würden die Gebühren ausfallen. Helmut Barth forderte die Kreisverwaltung deshalb auf, die Bauunternehmer von der Andienungspflicht zu entbinden, aber dieses Ansinnen wurde zurückgewiesen.

Im Hinblick auf die Rentabilität folgt der Kreis ohnehin einer anderen Logik: Er kommt nicht umhin, Erdaushub zu deponieren – da kann er durch die Bauschuttdeponierung nur gewinnen. Auch bei zwei Standorten.