Neue Runde im ELR-Programm des Landes startet

Albstadt. Das Ministerium für Ländlichen Raum hat das Jahresprogramm für 2015 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben, teilt die Stadt Albstadt mit. Zuwendungsfähig sind Maßnahmen in den Förderschwerpunkten Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen.

Mit Blick auf die demographische Entwicklung sowie den fortschreitenden Flächenverbrauch wird der Fokus auf die Umnutzung bestehender und zwecklos gewordener Bausubstanz gelegt.

Wer im gewerblichen Bereich investiert und damit Arbeitsplätze sichert oder schafft, kann eine Förderung zum Schwerpunkt "Arbeiten" beantragen. Unterstützt werden kann die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten durch bauliche Investitionen, Erweiterungen und Neuansiedlungen.

Zehn Prozent sind der Regelsatz – maximal gibt es 200 000 Euro

Der Regelfördersatz beträgt zehn Prozent der Investitionskosten, maximal 200 000 Euro. Strukturell besonders bedeutsame Vorhaben wie die Verlagerung aus Gemengelagen und die Reaktivierung von Gewerbebrachen werden mit bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben unterstützt.

Interessierte Unternehmen aus Albstadt, die im nächsten Jahr beabsichtigen, förderfähige Investitionen zu tätigen, können sich mit Wirtschaftsförderer Andreas Hödl unter der Telefonnummer 07431/ 160-10 20 oder unter E-Mail andreas.hoedl@albstadt.de in Verbindung setzen. Anträge sind bei der Stadt Albstadt bis zum 30. September zu stellen.

Weitere Informationen: zum Thema ELR finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter der Adresse www.mlr. baden-wuerttemberg.de/ELR